Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Verordnungsprüfungsverfahren zu zwölf weiteren Kärntner Orten beschlossen. Mit der Entscheidung des Gerichtshofes ist - nach Vorliegen der Stellungnahmen etwa der Kärntner Landesregierung - im ersten Halbjahr 2011 zu rechnen, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) hat Ende September schon die Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln in Aussicht gestellt.

Auslöser dafür war die Befassung des VfGH mit Beschwerden zu den zwölf Ortschaften Hart, Gösselsdorf, Lauchenholz, Gablern, Sittersdorf, Edling, Frög, Bad Eisenkappel, Loibach, Mökriach, St. Primus und Eberndorf - wiederum im Wege von Beschwerden gegen Strafbescheide wegen Schnellfahrens. In zehn Fällen will Dörfler die VfGH-Entscheidungen umsetzen - nicht aber in Hart (Gemeinde Arnoldstein) und in Frög (Gemeinde Rosegg). Denn in den Gemeinden betrage der zweisprachige Anteil nur 1,7 Prozent (Arnoldstein) bzw. 6,7 Prozent (Rosegg), argumentierte er.

Unterschied zwischen Ort und Gemeinde

Entscheidend für den VfGH ist aber der Ort und nicht die Gemeinde, erläuterte Neuwirth. Im Ort Hart gebe es 11,9 Prozent Bürger mit slowenischer Umgangssprache, im Ort Frög zwischen 20 und 25 Prozent. Deshalb haben die Verfassungsrichter auch bei diesen Orten Bedenken, dass zweisprachige Ortstafeln fehlen.

Daher werden für alle zwölf Gemeinden Prüfungsverfahren durchgeführt. Konkret geprüft werden die Topographieverordnung der Bundesregierung - weil die betreffenden Orte dort fehlen dürften - und die Verordnungen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften in Kärnten über die Ortstafeln. (APA)