Klagenfurt - Der Kärntner Patientenanwalt Erwin Kalbhenn sieht in dem offenen Umgang mit dem Kunstfehler am Klinikum Klagenfurt ein "zeitgemäßes Risk- und Fehlermanagement". In dem Spital war - wie am Donnerstag bekannt wurde - einem 59-jährigen Kärntner die gesunde rechte Niere anstatt der erkrankten linken entfernt worden. "Österreichweit passieren solche Seitenverwechslungen zwei- bis viermal im Jahr", so Kalbhenn.

Der Fall am Klinikum Klagenfurt ist heuer jedenfalls nicht der einzige. Im Februar wurde einer Tirolerin im Krankenhaus von St. Johann bei Kitzbühel das falsche Bein amputiert.

"Am Klinikum passierte bereits vor etwa vier Jahren eine Seitenverwechslung bei einer Kniegelenksoperation. Diese hatte natürlich nicht so gravierende Folgen wie der vorliegende Fall", sagte Kalbhenn. Zur Verhinderung solcher Fehler gibt es laut Patientenanwalt viele Sicherheitsvorkehrungen. "Aber die Erfahrung zeigt, dass solche Dinge einfach passieren. Man muss schauen, ob es eine Kombination aus einer menschlichen Schwachstelle und der Organisation im Krankenhaus war", erklärte er.

Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die derzeitige Rechtslage hält der Patientenanwalt für kontraproduktiv: "Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Patienten bekommen keine Informationen, es wird viel verschwiegen, außerdem macht die Haftpflichtversicherung nichts, solange ermittelt wird." Die Verjährungsfrist bei Kunstfehlern liege bei drei Jahren. "Man muss bei rechtlichen Schritten auch abwägen, welche Dauerschäden effektiv entstehen", so Kalbhenn.

Die Pressekonferenz zur Bekanntgabe des Kunstfehlers am Donnerstag bewertete Kalbhenn durchwegs positiv: "Das Krankenhaus ist von sich aus aktiv geworden, das ist gut für den Patienten." Der 59-jährige Kärntner habe sich noch nicht an die Patientenanwaltschaft gewandt. Es gebe aber eine Broschüre mit Anleitungen, die helfen sollen, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten. (APA)