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Laut Verfassungsrat fehlt die Möglichkeit die Abschiebung zu beeinspruchen. Es betrifft die Abschiebung Minderjähriger, die keine Familienangehörigen in Frankreich haben.

Foto: EPA/MELANIE FREY

Paris - Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz gestoppt, das die Abschiebung von Roma-Kindern nach Rumänien ermöglichen sollte. Das Gesetz sehe keine Möglichkeit vor, Einspruch gegen die Rückführung einzulegen, teilte der Verfassungsrat am Donnerstagabend zur Begründung mit. Laut einem Abkommen zwischen Frankreich und Rumänien vom Februar 2007 sollen Jugendrichter oder Staatsanwälte die Abschiebung Minderjähriger anordnen können, die keine Familienangehörigen haben. Die Regierung wollte damit nach eigenen Angaben "den Skandal ausgebeuteter Kinder in den Straßen" beenden.

Die oppositionellen Sozialisten hatten den Verfassungsrat angerufen. Frankreich hat seit Jahresbeginn fast 9.000 Roma nach Rumänien und Bulgarien abgeschoben und wurde dafür im Ausland scharf kritisiert. Insgesamt sollen etwa 3.000 rumänische Kinder ohne Familienangehörige in Frankreich leben. Der Verfassungsrat prüft, ob Gesetze der Verfassung widersprechen. (APA)