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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom Frühjahr gegen das Internet-Auktionshaus eBay bestätigt. Einem Kläger aus dem Bezirk St. Pölten waren damals 16.463,57 Euro an Schadenersatz zugesprochen worden. Die Berufung eBays gegen das Urteil wurde nun vom OLG verworfen, bestätigte Gabriela Richter von der Rechtsanwaltskanzlei Urbanek, Lind, Schmied, Reisch einen Bericht der Initiative "falle-internet.de". Eine Revision sei zulässig, entschied das OLG weiter. eBay hätte demnach die Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen.

Goldbarren

Die Vorgeschichte: Ein Niederösterreicher hatte im September 2007 bei einem als "Platin-Power-Seller" ausgewiesenen Verkäufer zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden. Die Ware war gegen Vorauskasse bestellt und Mitte September 2007 auch bezahlt worden. Der Händler (ML-Agentur, 2007 mit einem Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro) war als "Platin-Power-Seller" als höchst vertrauenswürdig anzusehen. Dies, wie das Gericht feststellte, obwohl es die ML-Agentur betreffend bereits wiederholt Warnungen u.a. wegen langer Lieferzeiten gegeben habe.

Laut Gabriela Richter aus der St. Pöltner Kanzlei ist der Händler im November 2007 in Konkurs gegangen und inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden. Dem Gericht zufolge hat eBay auf die drohende Insolvenz der ML-Agentur erst Ende September 2007 reagiert.

Nicht öffentlich

Das OLG Wien hat am 27. September das St. Pöltner Urteil bestätigt. In nichtöffentlicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, den Antrag der beklagten Partei (eBay), eine Berufungsverhandlung anzuberaumen, zurückzuweisen. Die Entscheidung sei mit 15. Oktober bereitgestellt worden, so Gabriela Richter am Montag. Das Urteil sei aber weiterhin nicht rechtskräftig, weil das Internet-Auktionshaus noch den OGH anrufen könnte.

Die Berufung eBays sei in allen Punkten als unbegründet verworfen und eBay erneut eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten attestiert worden, die zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichte, teilte "falle-internet.de" mit. Die Initiative bezeichnete - wie schon das St. Pöltner Urteil - nun auch die Entscheidung des OLG als "von erheblicher Bedeutung für Verbraucher", weil "nach unserer Kenntnis erstmals ein Gericht eBay für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in die Haftung genommen hat". Da es ähnlich gelagerte Fälle auch in Deutschland gebe, "könnten weitere Klagen auf eBay zukommen". (APA)