Salzburg - Ende Jänner wurden Malversationen bei den Salzburger Osterfestspielen und den sommerlichen Festspielen bekannt. Nun sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen: Der Endbericht des Landeskriminalamtes liegt auf dem Tisch der zuständigen Staatsanwältin. Einen diesbezüglichen Bericht des ORF bestätigte Barbara Feichtinger, die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft. Insgesamt werden wegen ungereimter Geldflüsse in der Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zwölf Beschuldigte geführt. Mittlerweile haben auch die ersten Zivilverhandlungen wegen Schadenersatzklagen begonnen.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurden heuer drei Hausdurchsuchungen durchgeführt, 16 Konten geöffnet und rund 30 Zeugen einvernommen. Sichergestellt wurden auch ein Computer, ein Wertpapierdepot und ein Fahrzeug. Einige Häuser dienen offenbar als Wertsicherungen.
Die Beschuldigten haben die Vorwürfe bisher bestritten. Unter Betrugsverdacht stehen der fristlos entlassene Osterfestspiel-Geschäftsführer Michael Dewitte - er soll zu Unrecht 2,1 Millionen Euro an Honoraren, Provisionen und Pauschalen kassiert haben - und der ehemalige Technische Direktor der Sommerfestspiele, Klaus K. Er selbst und ihm nahestehende Unternehmen sollen von Juli 1999 bis Juli 2008 Leistungen von mehr als 2,4 Millionen Euro an die Osterfestspiele abgerechnet haben. Eine Genehmigung der Sommerfestspiele lag dafür nicht vor.
In Untreueverdacht geraten sind ein Salzburger Rechtsanwalt, der Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiel-Gesellschaft war, sowie dessen Kanzleipartner. Weiters Verdacht wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue erhoben wird gegen Dewittes Ehefrau, gegen einen Geschäftsführer einer Wiener Steuerberatungskanzlei und einen Beschäftigten einer Steuerberatungsfirma, gegen einen Mitarbeiter einer Veranstaltungs- und Marketingfirma in Nürnberg sowie gegen eine Buchhalterin, die Protokollchefin und den kaufmännischen Direktor der sommerlichen Festspiele. Gegen eine weitere Person wird wegen fahrlässiger Krida ermittelt.
Schadensersatzklagen
Das Geld wollen sich die Osterfestspiele auf dem Zivilrechtsweg zurückholen. Gegen Dewitte fand bereits eine Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht statt. Verhandelt wurde auch gegen die Buchhalterin, und zwar am Landesgericht. Von ihr wird 500.000 Euro Schadenersatz gefordert, wie Rechtsanwalt Alfred Hammerer erläuterte. Sie habe im Zuge der monatlichen Lohnverrechnung Dewitte all die Beträge auszahlen lassen, die nicht den Vertragsgrundlagen entsprochen hätten.
Dieselbe Summe wurde am Wiener Handelsgericht gegen eine Wirtschaftsprüfungskanzlei geltend gemacht, auch hier fand bereits eine Verhandlung statt. Die Prüfer hätten sich nicht daran gestoßen, dass diese Auszahlungen für Provisionen, Reise- und Extrakosten nicht in Dewittes Dienstvertrag vereinbart gewesen seien, lautet der Vorwurf. In Vorbereitung sind weitere Schadenersatzklagen - gegen Klaus K. und den Salzburger Rechtsanwalt. (APA)