Salzburg/Linz - Der Konzertmanager und Jurist Peter Ramsauer erzielte einen beachtlichen Erfolg: Das Oberlandesgericht Linz stellte in einem mit 20. Oktober datierten Urteil fest, dass die Salzburger Festspiele "verpflichtet" sind, die Posten der Präsidentin und des Intendanten auszuschreiben.

Seit 1. Oktober ist Markus Hinterhäuser für ein Jahr Intendant der Festspiele. Und der Vertrag von Präsidentin Helga Rabl-Stadler wurde vom politisch besetzten Kuratorium ein weiteres Mal, nun bis 2014, verlängert. Weder bei der Wiederbestellung noch bei der Neubestellung hatte es eine Ausschreibung gegeben. Das nahm Ramsauer zum Anlass: Er verfüge, wie er meint, über die notwendigen Qualifikationen, ihm sei aber die Möglichkeit genommen worden, sich zu bewerben.

Seine Klage wurde jedoch abgewiesen: Das Arbeits- und Sozialgericht schloss sich der Rechtsmeinung der Kanzlei Herbst Vavrovsky Kinsky an, die den Festspielfonds vertritt. Das Stellenbesetzungsgesetz sei, da es sich dem Wortlaut nach "nur auf Unternehmungen" beziehe, nicht anwendbar. Das Oberlandesgericht Linz sieht die Sachlage aber anders: Offenkundiger Zweck des Stellenbesetzungsgesetzes sei die Erfassung aller staatsnahen Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, in welcher Form auch immer sie betrieben werden, sofern sie der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Und die Festspiele unterliegen eben dieser.

Ramsauer habe zwar kein Recht auf eine unverzügliche Durchführung des Ausschreibungsverfahrens (sondern nur Anspruch auf Schadensersatz), die Verträge von Rabl-Stadler und Hinterhäuser könnten theoretisch aber nichtig sein. Da eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehle, sei eine Revision zulässig. Es ist anzunehmen, dass die Festspiele den OGH anrufen werden. Ein endgültiges Urteil wäre in diesem Falle für Mitte 2011 zu erwarten. (Thomas Trenkler/DER STANDARD, Printausgabe, 10. 11. 2010)