Wien/Krems - Das Justizministerium hat am Dienstag neuerlich festgehalten, dass das kürzlich mit Josef F. in der Sv geführte Interview nicht genehmigt gewesen sei. Deshalb wurde gegen den Anwalt und einen Journalisten ("beim Besuch fälschlicherweise als Mitarbeiter des Anwalts ausgegeben") verwaltungsstrafrechtliche Anzeige gemäß §180 StVG ("Unerlaubter Verkehr mit Gefangenen") erstattet.

Die gesetzlich nötige Bewilligung für das Interview - für eine deutsche Boulevard-Zeitung - sei "weder vom Bundesministerium noch vom Dienststellenleiter erteilt" worden, hieß es in einer Aussendung. Auch die Darstellung des Journalisten, wonach eine Bedienstete in der Besucherzone vor Ort eine Genehmigung der Anstaltsleitung eingeholt habe, entspreche den vorliegenden Berichten der Justizanstalt Stein zufolge nicht den Tatsachen.

Das Ministerium weiter: "Laut Terminliste/Besucherliste wurde der Untergebrachte Josef F. von einem Anwalt (ausgewiesen mit Anwaltsausweis) und einem vorgeblichen Mitarbeiter in dessen Anwaltskanzlei (ausgewiesen durch österreichischen Personalausweis) besucht. Der Besuch erfolgte, wie ebenfalls in der Terminliste/Besucherliste vermerkt ist, gemäß §96 StVG (Besuche von Vertretern öffentlicher Stellen und von Betreuungsstellen sowie Rechtsbeiständen). Derartige Besuche dürfen von Gesetzeswegen her (§96 (2)) nicht überwacht werden."

Bei der deutsche Boulevard-Zeitung sieht man der vom Justizministerium angekündigten Anzeige gelassen entgegen. "Unser Journalist hat sich nie als Mitarbeiter des Anwalts ausgegeben", stellte ein Pressesprecher der "Bild" klar. Er habe sich mit einem österreichischen Pass ausgewiesen, weil er österreichischer Staatsbürger sei. Der Journalist habe Angst um seinen Ruf, so der Sprecher weiter. Die Behauptungen der österreichischen Justiz seien nicht wahr. (APA/ag.)