Einem Bericht der US-Tageszeitung New York Times zufolge wurde einer Mitarbeitern das Dienstverhältnis gekündigt, weil sich diese auf Facebook kritisch über ihren Vorgesetzten geäußert habe.

Kündigungsgrund

Die unabhängige Behörde National Labor Relations Board (NLRB) setzt sich gegen die Kündigung der Mitarbeiterin arbeitsrechtlich zur Wehr. Der Argumentation NLRB zufolge seien die Äußerungen von Angestellten in sozialen Netzwerken allgemein schützenswert. Dass sich die Angestellte kritisch über ihren Chef geäußert habe sei kein Grund für eine Entlassung. Das Unternehmen verteidigt sich hingegen, dass es noch weitere Gründe für die Entscheidung gegeben habe.

Auswirkungen

NLRB hält klar fest, dass ein Kommentar auf Facebook kein Kündigungsgrund sein dürfe. Die Klage könnte damit zu Präzedenzfall werden und in ähnlich gelagerten Fällen für die Gerichte bindend sein.

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