Bild nicht mehr verfügbar.

Grafik: APA

Wien - Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht der Stiftungsverband die im Zuge des Budgets geplanten gesetzlichen Änderungen. Das weinende Auge: Wie berichtet wird der Zwischensteuersatz für Stiftungen von 12,5 auf 25 Prozent erhöht. Zinsgewinne werden also sofort mit der vollen KESt belegt, und nicht erst bei der Ausschüttung. Der Finanzminister erhofft sich so 50 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen.

Gleichzeitig habe man es aber verabsäumt, steuerliche Anreize für gemeinnützige Stiftungen zu setzen, sagte Christoph Kraus, Generalsekretär des Stiftungsverbandes am Mittwoch. Dennoch sei das österreichische Stiftungsrecht weiterhin "attraktiv". Womit wir beim lachenden Auge wären: Zufrieden ist man vor allem mit ebenfalls geplanten Änderungen, die die Stellung der Stiftungsbegünstigten festigen sollen.

Bisher war es vor allem bei Familienstiftungen üblich, dass in den Kontrollgremien (Beiräte) ausschließlich Begünstigte der Stiftung saßen, wie der Steuerberater Günter Cerha erklärte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied im Vorjahr aber, dass aufsichtsratsähnliche Beiräte nur maximal zur Hälfte von Begünstigten besetzt werden dürfen.

In der Branche sorgte das für viel Wirbel. Viele Familien befürchteten, Einfluss auf die eigene Stiftung zu verlieren. Nun wird gesetzlich geregelt, dass die Beiräte in der Regel von den Begünstigten geführt werden dürfen. Lediglich wenn einem Beirat das Recht eingeräumt wird, ohne wichtige Gründe den Stiftungsvorstand abzusetzen, darf es keine Mehrheit an Begünstigten geben.

Werben um Deutsche

In einem zweiten OGH-Urteil wurde festgestellt, dass Vertreter der Begünstigten (Anwälte, Steuerberater) keine Vorstände sein dürfen. Im Gesetz wird diese Möglichkeit nun explizit festgeschrieben - außer der Vorstand agiert gegenüber den Begünstigten weisungsgebunden.

Wie sich die neuen Gesetze auf die Stiftungslandschaft auswirken werden, könne man derzeit noch nicht sagen, meinte Veit Sorger, Präsident der Industriellenvereinigung und des Stiftungsverbandes. Bis September gab es im heurigen Jahr jedenfalls nur 60 Stiftungsgründungen. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2000 wurden 800 Stiftungen gegründet.

Hoffnungen macht man sich auf deutsche Stifter. Bisher waren Deutsche, die ihr Vermögen ins Ausland verlagerten, steuerlich benachteiligt, erklärte Cerha. Diese Regelung musste wegen EU-Vorgaben gestrichen werden, weshalb nun eine Verlagerung nach Österreich interessanter sei. (go, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 11.11.2010)