Berlin - In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig. Das schreibt die deutsche Bundesregierung in einer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der Grünen-Fraktion, wie die Parlamentsverwaltung am Donnerstag mitteilte. Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Darstellung der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln.

In einer weiteren Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der Grünen weist die Regierung zudem darauf hin, dass die Betreiber von Kernkraftwerken "entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik" für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risiko-Vorsorge zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.

Regierung sieht keine Absenkung des Schutzniveaus

Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der deutschen Bundesregierung unbegründet. Vertreter der Opposition und von Umweltverbänden hatten die Formulierung des Artikels als zu vage kritisiert und die Befürchtung geäußert, die Vorgaben seien nicht streng genug. Die Grünen verwiesen in ihrer Anfrage darauf, dass etwa eine frühere Version der 12. Atomgesetz-Novelle zusätzliche Regelungen zum Schutz von Atomkraftwerken vor Flugzeugabstürzen vorgesehen habe. Sie kritisierten außerdem, dass das Klagerecht der Bürger eingeschränkt werde. Die deutsche Bundesregierung wies auch diese Bedenken zurück.

Die "Kleine Anfrage", ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle, ist eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, etwa eines deutschen Bundestagsabgeordneten an die Regierung. (APA/dapd)