Wien - Beim Kauf von Wurstwaren oder Käse in der Feinkostabteilung wird das Verpackungsmaterial mitgewogen. Je nach Produkt macht das Wurstpapier fünf bis sechs Prozent des Gesamtpreises aus, ermittelte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Damit soll bald Schluss sein. Kommenden Dienstag wird Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes in den Ministerrat einbringen. Darin wird festgelegt, dass Feinkostmitarbeiter ab 1. Jänner 2012 die "Tara-Taste" drücken müssen, um zu verhindern, dass die Verpackung mitgewogen und vom Kunden mitgezahlt wird.

Richard Franta, Geschäftsführer des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer, hält die Regelung für "überflüssig", da die Tara-Taste auf Wunsch des Kunden schon jetzt gedrückt wird und sich der Handel in der Vergangenheit kein Körberlgeld mit dem Wurstpapier erwirtschaftet habe. Die Konsumentenschützer sehen das etwas anders. "Der Grund, warum sich der Handel so wehrt, ist, weil sie damit Millionenbeträge verdienen", hieß es. Franta hält dem entgegen, dass der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel schon dafür sorge, dass die Preise gering sind und die Händler dazu gezwungen werden, knapp zu kalkulieren. "Von einer Täuschung oder gar Schröpfung des Konsumenten kann in jedem Fall nicht die Rede sein", meinte er.

Franta befürchtet, dass es durch die neue Regelung zu Verzögerungen bei der Abwicklung im Feinkostbereich kommen wird. Die Handelsbeschäftigten hätten keine Freude, weil sie letztlich verantwortlich seien, wenn sie vergessen, die Tara-Taste zu drücken. Konsumentenschützer können die Aufregung des Handels nicht verstehen und sehen keinen Zeitverlust bzw. irgendeine Umständlichkeit. Für Händler, die keine Waage mit Tara-Funktion haben, gebe es ohnehin eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015. In Deutschland ist der Handel schon seit mehreren Jahren verpflichtet, beim Verkauf loser Waren das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden.

Ausnahmen im Großhandel

Laut Wirtschaftsministerium wird es Ausnahmen im Großhandel, beim Verkauf loser Süßwaren und wenn der Kunde die Ware selbst wiegt, also beispielsweise Obst oder Gemüse im Selbstbedienungsbereich, geben. Dort entfällt das verpflichtende Drücken der Tara-Taste. Außerdem dürfen dünne Trennblätter mit einer Masse von höchstens 1 Gramm zwischen einzelnen Wurst- oder Käsescheiben weiterhin mitgewogen werden. Kunden können allerdings darauf bestehen, dass die Ware ohne Trennblätter verpackt wird.

Die Arbeiterkammer regt sich schon seit Jahren darüber auf, dass Konsumenten das Wurstpapier mitbezahlen müssen. Das Problem liegt laut Konsumentenschützern darin, dass die Verpackung zum Wurstpreis in Rechnung gestellt wird. Kaufe man eine teure Wurst, erhöhe sich auch automatisch der Preis für das Papier.  (APA)