Wien - Die so genannte vorgezogene Lenkerberechtigung für Pkw, kurz L-17 genannt, wurde in Österreich Mitte 1999 eingeführt. Damit dürfen bereits 17-Jährige allein ein Auto lenken.
Die Ausbildung kann bereits mit 16 Jahren begonnen werden. Nach einer Grundausbildung bei einer Fahrschule sind Ausbildungsfahrten (nur Pkw oder Kombi) mit einer Begleitperson vorgeschrieben. Das Fahrzeug muss ein L-17-Schild tragen. Der Begleiter muss seit sieben Jahren den normalen Führerschein haben und darf seit drei Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen haben. Für alle gilt absolutes Alkoholverbot.
Prüfung nach dreitausend Kilometern Fahrpraxis
Nach 3000 Kilometern Fahrpraxis sowie begleitenden Theoriekursen und Fahrschulstunden kann ab Vollendung des 17. Lebensjahres dann die Prüfung abgelegt werden. Um das begehrte rosa Papier zu behalten, müssen nach der Fahrprüfung weitere Übungen absolviert werden, sonst geht der Führerschein verloren. Innerhalb bestimmter Fristen sind Perfektionsfahrten, Fahrtechniktraining und eine verkehrspsychologische Schulung vorgesehen. Die Probezeit gilt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Verkehrsexperten sind der Meinung, dass L 17-Kandidaten die am besten ausgebildeten Autolenker sind. Weiterer positiver Effekt: Die jungen Lenker steigen vom eher unsicheren Moped auf das sicherere Auto um. (simo/DER STANDARD, Printausgabe, 5.5.2003)