Bild nicht mehr verfügbar.

Asia Bibi auf einem undatierten Archivbild, das die Nachrichtenagentur Reuters von ihrer Familie erhielt

Foto: Reuters

Der Streit begann beim Wasserholen: als die damals 44-jährige Landarbeiterin Asia Bibi an einem heißen Junitag des Vorjahres von der Quelle zurückkam, weigerten sich mehrere ihrer Kolleginnen, aus dem Krug zu trinken, weil sie als Christin das Wasser entweiht habe, als sie das Gefäß berührte. Über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung gibt es widersprüchliche Angaben: die Anklage wirft Bibi vor, "Unser Christus ist der wahre Prophet Gottes, nicht euer Mohammed" gesagt zu haben. Sie selbst bestreitet, den Religionsgründer geschmäht zu haben.

Das pakistanische Blasphemiegesetz aus dem Jahr 1984 sieht für die Entweihung des Korans eine lebenslange Haftstrafe vor, wer den Propheten Mohammed beleidigt, wird zum Tod verurteilt. Bisher wurde allerdings noch jedes Todesurteil von einer höheren Instanz aufgehoben, weil der Paragraf 295 oft missbraucht wird, um unliebsame Nachbarn anzuschwärzen.

Richterausbildung dauert zwei Wochen

Asia Bibi wurde angezeigt und am 8. November vom Bezirksgericht Nankana zum Tod verurteilt. In seinem Urteil schloss Richter Naveed Iqbal "gänzlich" aus, dass die Frau zu Unrecht beschuldigt worden war. Es hätten auch keine mildernden Umstände geltend gemacht werden können. Laut der pakistanischen Zeitung "Dawn" dauert die Ausbildung eines Provinzrichters nur zwei Wochen. 

Ehemann will Berufung einlegen

Die Todesstrafe muss nun vom Höchstgericht der Provinz Punjabs bestätigt werden. Asia Bibis Ehemann Ashiq Masih hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Der für den Minderheitenschutz zuständige Minister Shahbaz Bhatti, der sich selbst zum christlichen Glauben bekennt, will den Missbrauch des Blasphemiegesetzes stoppen. Eine Abschaffung hält er allerdings für politisch nicht durchsetzbar. Verteidiger des umstrittenen Gesetzes argumentieren, dass nur so Lynchjustiz verhindert werden könne. (bed/derStandard.at, 15.11.2010)