Österreich wird Asylwerber weiter nach Griechenland abschieben. Trotz brieflichen Appells des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die EU-internen Dublin-II-Rückführungen von Flüchtlingen in den finanzmaroden Mittelmeeranrainerstaat bis auf Weiteres zu unterlassen, haben sich Innenministeriumsjuristen und Mitglieder des Kabinetts Maria Fekters (ÖVP) am Montagnachmittag in einer Arbeitssitzung gegen einen Abschiebestopp ausgesprochen.
Doch man werde vor jeder geplanten Griechenlandrückführung "tiefgreifende Einzelfallprüfungen" durchführen, kündigte ein Ministeriumssprecher an. Seit einem Spruch des Verfassungsgerichtshofs vor zwei Wochen waren derartige Überprüfungen im Fall "besonderer Schutzwürdigkeit" - etwa bei alleinstehenden Frauen mit Kindern oder bei unbegleiteten Jugendlichen - angeordnet worden.
"Nichts hinzuzufügen"
Im Büro von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat man dem Beschluss des Ministeriums "nichts hinzuzufügen". Beim Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in Wien hingegen zeigt man sich von der jetzt angekündigten Ausweitung der Überprüfungen auf alle betroffenen Asylwerber nicht überzeugt. In Griechenland sei das Asylsystem komplett zusammengebrochen, Flüchtlinge lebten auf der Straße, zitiert dort Ruth Schöffl aus Schilderungen des UN-Sonderberichterstatters gegen Folter bei seiner Fact-Finding-Mission. "Also muss im Grunde jede Einzelfallprüfung dazu führen, dass nicht abgeschoben wird."
Ähnlich bestürzt reagiert Diakoniedirektor Michael Chalupka: Der EGMR sei Europas höchste Menschenrechtsinstanz, also bringe sich Österreich durch das Ignorieren des Appells "international in Isolation", sagt er. "Entsetzt" ist Amnesty-Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt: "Hier zeigt sich totale, bornierte menschenrechtliche Ignoranz."
Offizieller Brief
Wie berichtet hatte der EGMR am 27. Oktober an Österreich einen offiziellen Brief geschickt. Darin werden die Behörden ersucht, auf Abschiebungen von Asylwerbern nach Griechenland zu verzichten - konkret bis in dem anhängigen Präzedenzfall "M.S.S. gegen Belgien und Griechenland" ein Urteil gefallen ist. Dies wird innerhalb des nächsten halben Jahres sein. Gleichlautende Briefe ergingen an Großbritannien, Dänemark, Belgien, der Niederlande und Finnland. In Großbritannien, Belgien und den Niederlanden wurden Griechenland-Rückführungen daraufhin ausgesetzt, ebenso in Schweden und Norwegen. In Dänemark und Finnland bisher nicht.
In Österreich werde der Entschluss, weiter abzuschieben, zu einem "Katz- und Mausspiel zwischen Behörden und Asylwerbern" führen, befürchtet nun Diakoniechef Chalupka. Denn jedem Asylwerber, der einen Blitz-Individualantrag auf Abschiebeschutz nach Griechenland stellt, gewährt der EGMR derzeit binnen einem Tag eine "vorläufige Maßnahme".
Jedem Asylwerber, der das schafft: "Ohne Rechtsbeistand ist ein solcher Antrag zwar möglich, aber aus der Schubhaft heraus unwahrscheinlich", sagt Chalupka. In der Schubhaft bestehe "keine Rechts-, sondern lediglich Rückkehrberatung." (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 16.11.2010)