Wien - Nach den Oberlandesgerichten Graz und Linz hat nun auch das OLG Wien Klägern Recht gegeben, die sich beim Kauf von Zertifikaten der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) vom Anlageberater EFS falsch beraten fühlten. EFS habe Anleger über die Risiken der MEL-Zertifikate nicht aufgeklärt. Die Anleger trifft kein Mitverschulden, so laut Aussendung der AK-Wien das Urteil der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Die MEL-Zertifikate wurden als sichere Anlage empfohlen. Damit haben die Berater ihre gesetzlichen Aufklärungspflichten verletzt", bewertet dies AK Konsumentenschützerin Margit Handschmann. Anleger, die dem Anlageberater vertrauten, haben damit laut OLG Wien kein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden. Das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz ein Drittel Mitverschulden der Anleger festgestellt, weil sie den Kaufauftrag gaben, ohne die im Vertrag enthaltenen Risikohinweise nur ansatzweise durchzulesen oder zu hinterfragen.
Das OLG Wien sieht das Mitverschulden der Anleger hingegen als vernachlässigbar gering an, weil sie als unerfahrene Anleger, die sicher anlegen wollten, vom Berater auf die besondere Sicherheit der ihnen angebotenen Anlagen hingewiesen worden seien. Die Anleger mussten daher nicht davon ausgehen, dass die ihnen vorgelegten Vertragsunterlagen drastisch von den mündlichen Aussagen des Beraters abweichen.
Ein anderes Musterverfahren der AK gegen EFS ist derzeit beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig. Hier haben die Gerichte erster und zweiter Instanz ein Mitverschulden der Anlegerin zu einem Drittel angenommen, erinnert die AK. (APA)