Wer Insider-Information mit dem Vorsatz ausnützt, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, dem drohen in Österreich bis zu fünf Jahre Haft. Bleibt die Schadenssumme unter 50.000 Euro, beträgt das Höchststrafmaß drei Jahre. Wobei nicht nur der Insider bestraft wird, sondern auch, wer dessen Informationen nutzte. Hier beträgt die Höchststrafe drei Jahre.

Der größte Insider-Fall in Österreich drehte sich um Ex-Voest-Chef Franz Struzl. Ihm wurde Insiderhandel nachgewiesen, im Juli 2003 verglich er sich durch Diversion und spendete den mutmaßlichen Kursgewinn von 250. 000 Euro plus 50.000 Euro für karitative Zwecke.

Für Aufsehen sorgte auch der Fall eines Salzburger Druckereichefs, dessen Haus den BWT-Jahresbericht druckte. Dem Chef fiel ein Bericht in die Hände, er kaufte Aktien und wurde 2003 zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.11.2010)