Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger fordert in seinem Zukunftskonzept für die Gesundheitsversorgung Reformen vor allem bei den Spitälern und eine Verlagerung der Gesundheitskompetenzen zum Bund. Die Zersplitterung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung verhindere die optimale Versorgung der Patienten.

Einer der Hauptgründe für eine dringende Reform des Gesundheitswesens in Österreich ist für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger unter anderem die bekannte Veränderung der Gesellschaft. Es gibt weniger Junge, die ins Sozialsystem einzahlen und Gesundheitsaufgaben übernehmen, und mehr Ältere, die Leistungen in Anspruch nehmen werden. Das berichtet das Ö1-Mittagsjounal.

Gesundheitskompetenzen zum Bund

In den letzten Jahren seien die Kosten des Gesundheitssystems in Österreich stets stärker gestiegen als die Wirtschaftsleistung. Wenn das in den nächsten Jahren so weitergehe, dann bedeute das laut Hauptverband im Jahr 2020 Mehrkosten von 5,7 Milliarden Euro. Zum Dämpfen der Kosten fordert der Hauptverband daher eine umfassende Reform des Gesundheitswesens - in deren Kern die Bündelung der Gesundheitskompetenzen beim Bund stehen soll. Bisher gibt es im Gesundheitswesen nicht nur die Teilung in Spitäler und niedergelassene Ärzte, sondern auch noch unterschiedliche Gesetze in jedem Bundesland.

Daher will der Hauptverband bundesweit einheitliche Gesundheitsziele festlegen lassen, so wie das in vielen anderen Ländern der Fall ist. Die Gesundheitsvorsorge sei auszubauen. Die Planung des Gesundheitswesens sei österreichweit einheitlich durchzuführen, gemeinsam erarbeitet von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Ob das Geld der Versicherten und Steuerzahler richtig eingesetzt wird, soll ein unabhängiges Controlling überprüfen.

Keine Spitalsschließungen geplant

Spitäler sollen sich moderner organisieren. Zum Beispiel durch den Abbau von teuren Akutbetten, die in Österreich überproportional vorhanden und in die viel mehr benötigten Pflege- und Rehabilitationsbetten umzuwandeln seien. Die Spitzenversorgung, also etwa komplizierte Operationen, soll in Schwerpunktkrankenhäusern zusammengefasst werden. Die Basisversorgung von einfacheren Fällen solle dezentral bleiben. Für Detailplanungen sollten wie bisher die Leistungsanbieter vor Ort zuständig bleiben. Spitalsschließungen stehen laut dem Papier des Hauptverbandes aber nicht zur Diskussion.

Allerdings, so der Hauptverband, sei für all diese Reformen eine Änderung der Bundesverfassung nötig. Etwa, damit Steuergeld zur Spitalsfinanzierung den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird, oder dass der Bund die Sicherstellung aller Spitalsleistungen an die Sozialversicherung überträgt. Die Länder sollen aber weiterhin Betreiber der Krankhäuser bleiben. Und auf die Länder und deren Bereitschaft, das Gesundheitssystem zu reformieren, wird es letztlich ankommen. (red)