Wien - Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) müsse Basis einer Regelung der Kärntner Ortstafel-Frage in der Bundesverfassung sein. Dies mahnte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag ein. Denn "Erkenntnisse des VfGH zu zentralen Fragen des Grundrechtsschutzes" - nämlich dem staatsvertraglich garantierten Minderheitenschutz - seien "nicht verhandelbar", sagte Holzinger in einem Vortrag vor der Kärntner Juristischen Gesellschaft.

Liste der Ortschaften

Der VfGH-Präsident begrüßte, dass neuerdings "Bewegung in den politischen Entscheidungsprozess" gekommen ist. Der offenbar beabsichtigte Weg, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber eine Liste der Ortschaften festlegt, in denen zweisprachige Ortstafeln anzubringen sind, sei "gangbar".

Ausführlich stellte er dar, welche Rechtsprechung dabei einzuhalten ist. Seit 2001 hat der Gerichtshof in mehreren Erkenntnissen festgehalten, dass in Ortschaften - und nicht Gemeinden - mit einem Anteil von mehr als zehn Prozent slowenisch-sprachiger Bevölkerung über einen längeren Zeitraum zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind.

Von seiner Aufgabe - Verordnungen, die den im Staatsvertrag festgehaltenen Regelungen widersprechen, aufzuheben - werde der Gerichtshof auch in Zukunft nicht abgehen, hielt Holzinger fest: "Alles andere hieße ja, dass der VfGH die ihm von der Verfassung übertragenen Aufgaben nicht wahrnimmt."

"Politische Lösung"

Es sei, bekräftigte Holzinger, "hoch an der Zeit, endlich eine politische Lösung für das Problem zu finden". Denn es könne nicht im Sinn eines demokratischen Rechtsstaates sein, dass der VfGH über bald zehn Jahre hinweg immer wieder Verordnungen der Regierung von von Kärntner Behörden wegen Verstoßes gegen den Minderheitenschutz aufheben muss." Dass 55 Jahre nach Abschluss des Staatsvertrages immer noch über die Einhaltung einer der wichtigsten darin enthaltenen Bestimmungen diskutiert werde, sei "eine Schande". (APA)