Wien - Telefonkeilern stehen härtere Zeiten bevor: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am Samstag angekündigt, ein Konsumentenschutz-Änderungsgesetz in den kommenden Ministerrat einzubringen, das den Schutz der Verbraucher erhöhen soll. "Neu ist, dass solche Verträge erst dann wirksam werden, wenn eine schriftliche Information an den Konsumenten zugeht, erst wenn er weiß, mit wem er es zu tun hat", so die Ressortchefin.

In der schriftlichen Information müssen die wesentlichen Vertragsinhalte - also auch das Kleingedruckte - und die Daten des der Firma enthalten sein. Unterlässt der Unternehmer diese Zusendung, ist der Vertrag nichtig, so Bandion-Ortner. Schickt er die Information zu und ist diese ausreichend, hat der Konsument noch immer eine Frist von sieben Werktagen, innerhalb der er vom Vertrag zurücktreten kann.

Nichtige Verträge

Die Justizministerin: "Gewisse Verträge sind überhaupt nichtig." Das betrifft Vereinbarungen mit Gewinnzusagen, Spielabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen, welche die Hauptaktivitäten des Telefonkeilens - des sogenannten Cold Calling - seien. Auch das Telekommunikationsgesetz wird in diesen Zusammenhang geändert. Anrufe mit unterdrückter Nummer sind dann generell verboten.

Außerdem wird die Verwaltungshöchststrafe von derzeit 37.000 auf 58.000 Euro erhöht. Ein weiterer Eckpfeiler der Gesetzesvorlage: Dem Verbraucher wird eingeräumt, dass er jederzeit ohne Begründung von einem Vertrag zurücktreten kann, der durch einen unerbetenen Anruf zustande gekommen ist.

Bandion-Ortner hofft, dass das neue Gesetz im März 2011 in Kraft tritt. "Mit dem Koalitionspartner ist das paktiert", sagte sie. Die Justizministerin warnte Verbraucher vor den Aktivitäten von Telefonkeilern: "Wenn angerufen wird, ist höchste Vorsicht geboten. Es gibt sehr viele Beschwerden, vor allem von älteren Personen." (APA)