Der Schadenersatzstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank geht an diesem Dienstag in eine entscheidende Runde. Der Medienunternehmer will einmal mehr seine Ansprüche gegen das Geldhaus durchsetzen. Acht Jahre nach der Milliarden-Pleite seines Medien-Imperiums geht es vor einer Zivilkammer des Landgerichts München I (14.00 Uhr) um die Frage, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bank für Schäden aufkommen muss. Kirch macht den früheren Bank-Chef Rolf Breuer für die Insolvenz verantwortlich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2006 zwar festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - aber nur für die Schäden bei der Printbeteiligungs GmbH, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte. Die Gesellschaft war die einzige, die mit der Deutschen Bank vertragliche Verbindungen hatte. Weitere Ansprüche wies der BGH in seinem Urteil zurück.

Das Münchner Gericht muss nun prüfen, ob umstrittene Interviewäußerungen Breuers in einem kausalen Zusammenhang mit dem bei der Printbeteiligung entstandenen Schaden stehen und wie hoch diese sind. Dabei geht es auch darum, ob Breuer persönlich für die Schäden haftbar ist. Weder Breuer noch Kirch werden vor Gericht erwartet, mit einer Entscheidung ist am Dienstag nicht zu rechnen.

Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Der entscheidende Satz lautete: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Kirch argumentiert, die Insolvenz seiner Firma sei durch diese Äußerung ausgelöst worden.

Die Deutsche Bank betont hingegen, es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Interview und der Insolvenz. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen. Beide Seiten treffen sich seit Jahren in zahllosen Verfahren vor Gericht. Beobachter rechnen damit, dass auch gegen die kommende Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. (APA)