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Die Novelle erschwert Telefonmarketing. Zeitungsverlage fürchten hohe Kosten durch Verwaltungsmehraufwand.

Foto: Reuters/Snyder

Wien - Zwei Gesetzesentwürfe des Infrastrukturministeriums und des Justizministeriums gegen unerbetene Werbeanrufe sorgen bei den Zeitungsherausgebern für Aufregung. Die Regelungen passierten Dienstag den Ministerrat. Sie sehen erhebliche Einschränkungen beim Telefonmarketing vor. Wo allerdings Missbrauch durch Telefonkeiler von Lotto- und Gewinnspielanbietern unterbunden werden soll, werden nach derzeitigem Stand vor allem seriöse Unternehmen geschädigt, lautet der Vorwurf der Herausgeber.

Die Bestimmungen "schaffen Erschwernisse, die viele Verlage in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden", sagte Styria-Manager Markus Fallenböck beim Dialogforum der Herausgeber. Die Bedenken betreffen vier Punkte:

Einwilligung

Für ein Gratisabo reicht es derzeit, Bestellkarten auszufüllen. Damit erlaubt der Probeabonnent die Kontaktaufnahme des Verlags zur Anbahnung eines regulären Abos. Dazu genügt die schriftliche Einwilligung des Teilnehmers zum Verkaufsgespräch. Künftig muss der Verlag die schriftliche Einwilligung beweisen. Damit ergebe sich ein kaum zu bewältigender Verwaltungsaufwand, fürchten die Herausgeber. Zudem müssen die Anrufer ihren Kunden eine Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen in Papier oder als e-Mail übermitteln.

Archivierung

Sämtliche Vertragsunterlagen müssen unbefristet archiviert werden. Mit erheblichen Mehrkosten rechnet Standard-Vertriebsleiter Thomas Letz. Die Regelungen seien "sehr wohl dazu geeignet, dass ein Unternehmen nicht mehr kostendeckend wirtschaften kann". Nicht vorstellen kann sich Letz, "wie das administrierbar sein soll, ohne dass die Marketingkosten explodieren". Johannes Stabentheiner vom Justizministerium meint, die Änderungen betreffen ausschließlich verbotene "unerbetene Werbeanrufe": "Wenn Sie sich rechtskonform verhalten, kommt die Regelung nicht zur Anwendung."

Mehrkosten für die Archivierung gesteht er freilich ein und verweist auf den Gesetzwerdungsprozess: Der entscheidende Justizausschuss findet voraussichtlich in der zweiten Jännerwoche statt. In dieser Zeit könne noch nachgebessert werden, sagte Stabentheiner. Vor allem bei den Fristen hält er Änderungen für möglich. (Doris Priesching/DER STANDARD; Printausgabe, 24.11.2010)