Graz - Weil sie vorgetäuscht hatten, mit ein paar Chemikalien, etwas Alufolie und einem 100-Euro-Schein schwarzes Papier in Geld verwandeln zu können, wurden drei Männer am Dienstagabend im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten schweren Betruges verurteilt. Die Männer haben von einem Grazer 250.000 Euro verlangt, doch der Deal klappte nicht. Die verhinderten Geldzauberer fassten teilbedingte Haftstrafen von 22 und 24 Monaten aus.

"Rückverwandlung" von 100-Euro-Scheinen

Es sollte eine Geldwäscherei im wahrsten Sinn des Wortes werden. Die vier Männer zeigten ihrem Opfer schwarze Papierblätter und erklärten, sie hätten fünf Millionen Euro "schwärzen" müssen, um das Geld außer Landes zu bringen. Die "Rückverwandlung" wurde dem Grazer vorgeführt, der sehr an der Sache interessiert war. Dazu wickelten die Männer schwarze Papierscheine zusammen mit einem 100-Euro-Schein, auf den sie etwas von einer Chemikalie geträufelt hatten, in Alufolie. Der Grazer musste sich fünf Minuten auf das Paket stellen, damit genügend Druck ausgeübt werde, so die Angeklagten.

Dann wurde das Paket geöffnet, im Bad wurden die Scheine mit Wasser gewaschen, und plötzlich waren drei echte 100-Euro-Scheine da. Das Geld wurde dem Grazer gegeben, der den Auftrag erhielt, mit 250.000 Euro wieder zu kommen, dann könne man die gesamten fünf Millionen Euro "umwandeln". Der Mann konnte 50.000 Euro auftreiben, trotzdem platzte der Deal.

Wash-wash-Trick ist hanebüchen

"Die Geschichte ist hanebüchen, funktioniert aber manchmal", meinte einer der Verteidiger. Der sogenannte Wash-wash-Trick wurde im vergangenen Sommer mehrfach zumindest versucht. Das Opfer sei "eine bekannte Größe aus dem Rotlicht-Milieu und hat in seinem Leben noch nie 50.000 Euro aufgebracht", meinte der Verteidiger.

Der Schöffensenat sprach die drei Angeklagten schuldig. Einer wurde zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, zwei weitere zu 22 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt. Ein vierter Mann wurde freigesprochen, weil ihm das Gericht glaubte, dass er nur als Chauffeur tätig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)