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In Langenlois steht das Schulthema zwar nicht auf der Tagesordnung, trotzdem ist es Gesprächsthema Nr.1.

Foto: APA/Roland Schlager

Langenlois - Die neun Landeshauptleute haben sich am Mittwochvormittag im niederösterreichischen Langenlois zur turnusmäßigen Sitzung eingefunden. Offiziell stand der Konflikt um die Schulreform zwar nicht auf der Tagesordnung, der steirische Landeschef Franz Voves (SPÖ) kündigte im Vorfeld aber dennoch einen Kompromissvorschlag in dieser Sache an. Der derzeitige Vorsitzende der LH-Konferenz, Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll wollte nicht zur Kenntnis nehmen, dass Kanzler Faymann in der Schulfrage bereits den Schluss der Debatte ausgerufen hat: "Ich gehe davon aus, dass der Bundeskanzler das nicht so gemeint hat, wie das rübergekommen ist."

Frage wer Dienstgeber ist, soll verschoben werden

Voves schlug vor Sitzungsbeginn vor, dass die bereits länger diskutierten Bildungsdirektionen der Länder eingeführt werden sollen, ohne dass gleichzeitig sämtliche Lehrer in die Diensthoheit der Länder überstellt werden. Vielmehr sollen laut Voves die Landeslehrer (unter anderem Volks- und Hauptschulen) weiterhin bei den Ländern, und die Bundeslehrer (unter anderem Gymnasien) weiterhin beim Bund angestellt bleiben. Die Bildungsdirektionen sollen jedoch in "mittelbarer" Bundesverwaltung auch das Dienstrecht für die Bundeslehrer vollziehen. Die Landes- und Bezirksschulräte sollen abgeschafft werden.

Erst in einem zweiten Schritt soll laut Voves dann entschieden werden, ob auch an der Frage der Dienstgeber der Lehrer etwas verändert werden soll, wobei sich der Landeshauptmann explizit nicht darauf festlegen wollte, ob es eine Verschiebung aller Lehrer in Richtung Bund oder in Richtung Land geben sollte. Voves hat seinen Kompromiss-Vorschlag nicht formell eingebracht, aber "innerfraktionell" Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) unterbreitet, wie er betonte.

Burgstaller: Schulreform und Lehrerdienstrecht wichtiger

Die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) plädierte vor Sitzungsbeginn dafür, zuerst das bundeseinheitliche Lehrerdienstrecht und die Inhalte der Schulreform zu klären und erst dann die Machtfrage zu besprechen. Sie bezeichnete den Vorschlag ihres steirischen Kollegen am Rande des Treffens als "gangbaren Weg" und sprach von einem möglichen Kompromiss.

Häupl kennt Vorschlag von Voves nicht

Der Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) sah bei dem Treffen in Langenlois den Willen zu einer Lösung - den vom steirischen Landeschef Franz Voves angekündigten Kompromissvorschlag kannten aber beide nicht. "Ich hoffe er kennt ihn selber", meinte Häupl in Richtung Voves. Häupl betonte, Faymann habe sagen wollen, dass alles bleibe wie gehabt, wenn es keine Einigung gebe. Er habe aber nach der Landeshauptleutekonferenz den Eindruck, dass der Wille zu einer Lösung durchaus vorhanden sei.

Designierter Verfassungsrichter: Aufgaben- und Ausgabenverantwortung müssen gekoppelt sein

Einen wichtigen Grundsatz müsse es bei der Reform der Schulverwaltung geben, betonte der designierte Verfassungsrichter Georg Lienbacher. Aufgaben- und Ausgabenverantwortung müssten gekoppelt werden, damit derjenige, der entscheidet, auch dafür zahlt. Klar sei auch, dass die Gesetzgebung für Inhalte, Schulsystem und Dienstrecht beim Bund sein müssen; dort, wo die örtlichen Unterschiede sehr groß sind, kann Lienbacher sich auch Landesgesetzgebung vorstellen - etwa um Standorte oder Sprengeleinteilung zu bestimmen. Durch Bildungsdirektionen, die in den Ländern die Schulverwaltung übernehmen sollen, werde es aber ohnehin dezentrale Einheiten geben. Ob diese Bundes- oder Landeseinrichtungen sind, sei "fast schon eine Geschmacksfrage".

"Emotionale Aufladung beseite schieben"

Rein rechtlich schaue die Situation so aus: Ist die Bildungsdirektion in mittelbarer Bundesverwaltung eingerichtet, könne das Unterrichtsministerium Weisungen erteilen. Das sei allerdings in der Praxis zuletzt 1985 geschehen. Ist die Bildungsdirektion eine Landeseinrichtung, ist sie zwar juristisch eigenständig; das Ministerium habe aber die Möglichkeit, eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen. "Das Unterschied ist also in der Praxis weniger groß, als in der Öffentlichkeit dargestellt wird", betonte Lienbacher und forderte dazu auf, die "emotionale Aufladung" beiseitezuschieben. (APA)