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Die FMA verstärkt ihren Kampf gegen die Geldwäsche.

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Wien - Im Kampf gegen Geldwäsche erhöht die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Zahl ihrer Vor-Ort-Prüfungen im Finanzsektor. Bis 2012 soll sie gegenüber 2010 verdreifacht werden. Auch sogenannte Vor-Ort-Präsenz wird die Behörde häufiger zeigen, bis 2012 doppelt so oft, kündigte Vorstandsdirektor Kurt Pribil an. Die Prüfungen dauern meist einige Tage bis Wochen, die Präsenzen kürzer. Für mehr Schlagkraft gründet die FMA im Kampf gegen Geldwäsche eine spezielle Abteilung, die mit neun Mitarbeitern bestückt ist, darunter sechs neue. Stärker anschauen als bisher wird die FMA auch Treuhandgeschäfte und Finanzinstitute in Grenznähe, so Pribil.

Heuer hat die FMA elf mal vor Ort in Sachen Geldwäsche geprüft, 2011 soll das 25 mal erfolgen und übernächstes Jahr 35 mal. Die Präsenzen sollen von 31 auf 60 verdoppelt werden, 2011 sind 45 geplant. Verschärft sind die Anti-Geldwäsche-Bestimmungen seit Juli dieses Jahres - die Initiative für dieses zehn Punkte zählende "Transparenzpaket" für den Finanzplatz Österreich hatte im Oktober 2009 Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) gesetzt.

Auch die FMA-Befugnisse zur Geldwäsche-Bekämpfung wurden verschärft. So darf die Behörde nun per Verordnung auch bestimmte Hochrisiko-Geschäftsarten oder auch Hochrisikoländer beim Namen nennen. So hat es zum Beispiel die Ukraine nicht auf die Positiv-Liste geschafft, sie bedarf einer besonderen Aufsicht.

Höherer Rahmen

Erhöht wurde der Rahmen für von der FMA verhängte Verwaltungsstrafen bei Geldwäsche - und zwar auf 75.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe. Es wurden die Kompetenzen zur Vor-Ort-Einsicht ausgewietet, und die FMA hat nun das Recht auf Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung bei Kredit- und Finanzinstituten, sofern dies im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Zu den gesetzlichen Änderungen in Sachen Geldwäsche-Bekämpfung gehört die seit 1. November in Kraft stehende Regelung, dass Auszahlungen von Losungswort-Sparbüchern (bis zu 15.000 Euro Einlage) nur an identifizierte Vorleger mit Sparurkunde plus Losungswort erfolgen darf. Diese Identifizierungspflicht werde leider oft mißverstanden: Sie sei zum Schutz der Sparbuch-Inhaber gedacht, "nicht um ältere Menschen zu ärgern".

Neu ist auch, dass für Geldinstitute bereits bei einem Verdacht auf Geldwäsche eine Pflicht zur Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA) besteht - es muss sich nicht um eine vollendete Tat handeln, es reicht bereits der bloße Versuch. "Die Zahl der Geldwäsche-Meldungen an das BKA ist dadurch bereits gestiegen", so Pribil. (APA)