Wien - Studenten können bei Studienzeitverzögerung wegen zu wenig Lehrveranstaltungsplätzen vorerst doch weiter klagen. Der entsprechende Paragraf des Universitätsgesetzes (UG) wird nun doch nicht in den Budgetbegleitgesetzen gestrichen, bestätigte man im Wissenschaftsministerium einen Bericht des "Standard" (Donnerstag-Ausgabe). Im Zuge der Verhandlungen mit der SPÖ sei man zum Schluss gekommen, dass dieses Thema erst im Zuge der UG-Novellierung zur Studienplatzfinanzierung behandelt werde, hieß es auf APA-Anfrage.

Im UG ist derzeit geregelt, dass Studenten "nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen" angeboten werden müssen, falls den Studierenden wegen zu geringen Angebots der Uni eine Verlängerung der Studienzeit droht. Erst kürzlich hatte eine Klage eines Grazer Medizin-Studenten wegen dieses Passus Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte festgestellt, dass die Unis genügend Lehrveranstaltungsplätze anbieten müssen, damit es nicht zu unverschuldeten Studienverzögerungen kommt. Im Entwurf für eine Novelle zum UG war dieser Passus zunächst gestrichen worden.

(APA)