Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten auf sogenannten Steuer-CD bei der Strafverfolgung erlaubt. Ein entsprechender Beschluss des Höchstgerichtes wurde am Dienstag veröffentlicht. Die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war. Die Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Der Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD an Bundesrepublik verkauft hatte. Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.

Die deutschen Finanzbehörden hatten mehrere solche CD mit Banken-Daten aus Liechtenstein und der Schweiz angekauft. Mit beiden Ländern wurden inzwischen neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt. Mit der Schweiz wird noch eine Lösung für Fälle aus der Vergangenheit gesucht. (APA)