Wels - Der Prozess gegen vier Jugendliche nach einer Störaktion bei der Gedenkfeier im ehemaligen KZ Ebensee geht morgen, Mittwoch, im Landesgericht Wels ins Finale. Im Lauf des Tages sollen die Urteile gefällt werden. Die Burschen - drei von ihnen waren zur Tatzeit im Mai des Vorjahres 16, einer 14 Jahre alt - sollen in einem Stollen Nazi-Parolen skandiert und Besucher mit Softguns und einer CO2-Waffe beschossen haben.

Zwei der Angeklagten hatten sich zu Beginn des Prozesses Ende September schuldig bekannt, zwei nicht. Ein Teil von ihnen berichtete von "Softgun-Schlachten", zu denen sie sich häufiger in den KZ-Stollen getroffen hätten. Am 9. Mai 2009 schließlich soll der Hauptbeschuldigte - bekleidet mit einem Tarnanzug und einer Sturmhaube - im Stechschnitt vor den Gästen der Gedenkfeier auf- und abmarschiert sein. "Er wollte mit dem Verhalten Aufsehen erregen und die SS nachahmen", erklärte Staatsanwalt Franz Haas, es habe sich keineswegs um "Lausbubenstreiche" gehandelt. Bei den Angeklagten seien auch einschlägige Musik- und Bilddateien gefunden worden.

Lebensumstände

Der Hauptangeklagte - er ist heute 18 Jahre alt - schilderte, er und die anderen hätten sich zunächst gegenseitig beschossen. Dann habe er "Blood and Honour", "Die Stollen gehören uns", "Heil Hitler" und "Sieg Heil, ihr Schweine" geschrien und sei im Stechschritt herummarschiert. Er habe "nicht nachgedacht". "Wir wollten die Leute erschrecken", sagte ein anderer, damals 14-jähriger Jugendlicher. Man müsse die Lebensumstände in Ebensee kennen, betonte ein Verteidiger. Die Gedenkstätte sei von Wohnhäusern umgeben, die Stollen seien eine Art "Abenteuerspielplatz" für die Jugendlichen.

Die Angeklagten wollten keinen nationalsozialistischen Hintergrund bei ihren Taten sehen. Alle sagten, sie hätten keine politische Meinung, bezeichneten sich aber als latent ausländerfeindlich. Er habe Bilder von NS-Runen, Hakenkreuzen etc. "aus Geschichtsbüchern ausgeschnitten", erzählte einer der Burschen. Mit der einschlägigen Musik sei er schon früher "von den Großen" konfrontiert worden. Ein anderer will einschlägige Lieder und Bilder zwar aus dem Internet heruntergeladen, dann aber kaum angehört haben. Es sei einfach "cool" gewesen, sagte ein Dritter. Beim Verhandlungsfinale sollen mehrere Zeugen gehört werden, die alle von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sind. (APA)