Google stößt wegen seines Quasimonopols beim Suchen im Internet auf Widerstand der EU. Die Kommission hat beschlossen, gegen den US-Internetkonzern ein kartellrechtliches Prüfverfahren wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche einzuleiten. Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften, teilte die Kommission am Dienstag mit.

Grund für das Prüfverfahren sind Beschwerden anderer Anbieter von Suchdiensten über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnisses von Google. Gleichzeitig wird Google verdächtigt, die eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt zu platzieren.

Keine Fristen

Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt, heißt es. Die Untersuchung wettbewerbswidrigen Verhaltens ist an keinerlei rechtliche Fristen gebunden.

"Natürliche", "organische" oder "algorithmische" Suchergebnisse

Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse, die teilweise auch als "natürliche", "organische" oder "algorithmische" Suchergebnisse bezeichnet werden, und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google Suchergebnissen gezeigt werden, sogenannte bezahlte oder gesponserte Suchergebnisse.

Die Kommission wird im weiteren Verlauf des Verfahrens untersuchen, ob Google eine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben, in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat, um konkurrierende Dienste auszuschließen.

"Quality Score"

Die Kommission wird auch Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.

Ausschließlichkeitsverpflichtungen

Die Untersuchung der Kommission wird sich zudem auf Vorwürfe konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen. Darüber hinaus wird die Kommission das Bestehen etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen untersuchen. (Reuters)

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