UPC-Chef Thomas Hintze

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Nach einer Klage des Vereins für Antipiraterie (VAP) und der umstrittenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht sich der Internetprovider UPC nach einer Serie von Kundenbeschwerden um Schadensbegrenzung.

Keine Herausgabe von Kundendaten ohne richterlichen Beschluss

Im Fall der Klage der VAP weist das Unternehmen darauf hin, dass man als einer von vielen österreichischen Providern herausgepickt wurde. Wie berichtet, will der VAP UPC mit einer Unterlassungsklage dazu zwingen, die Film-Streaming-Seite Kino.to zu sperren. Der Musterprozess sei gerechtfertigt, "da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden können" und daher "die Internet Service Provider in die Pflicht" genommen werden müssten.

In einer aktuellen Stellungnahme gegenüber derStandard.at wies Unternehmenssprecherin Anja Lenhart zwar darauf hin, dass man zu einem laufenden Verfahren keinen Kommentar abgeben könne. Allerdings betonte Lenhart, dass UPC "für Netzneutralität" stehe. Dementsprechend ermöglicht UPC als Provider "seinen Kunden den Zugang zum Internet, hat allerdings keine Verpflichtung und kein Recht auf Selektion oder Prüfung der darin angebotenen Inhalte." Man sei allerdings weiter bemüht, mit Partnern und Rechteinhabern "Wege zu finden, das Problem der Piraterie aufzuzeigen". Dementsprechend unterstütze man auch "keine illegalen Aktivitäten im eigenen Netzwerk" und werde "alle notwendigen Schritte, die das Gesetz verlangt", umsetzten, um Rechtsvergehen zu bekämpfen. Dabei sei jedoch betont, dass "ohne richterlichen Beschluss keine Kundeninformationen herausgegeben werden".

Widerrufsrecht bei AGB-Änderungen

Auch in Bezug auf die neuen AGBs betont UPC, dass man Kundeninformationen nicht für Marketingzwecke oder neue Angebote herausgeben werde. Wie berichtet, sehen die Neuerungen der Geschäftsbedingungen unter anderem vor, dass Stammdaten (Namen, Adresse, Kontaktdaten) zur "Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung" verwendet werden können. Lenhart betont, dass diese Daten aber nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Des Weiteren könnten Bestandskunden alle Änderungen widerrufen. "Bei jedem dieser Punkte hat der Kunde die Möglichkeit eines Widerrufs. Ein Widerruf hat keine wie immer gearteten Auswirkungen auf das Zustandekommen eines Vertrages mit UPC auf Basis der AGB. Sollte ein Kunde diesen Punkten widersprechen, so wird dies vermerkt, wir halten uns strikt an diesen Kundenwunsch", so die Unternehmenssprecherin. Bestandskunden, die mit den neuen AGBs nicht einverstanden sind, können noch bis zum 1. Jänner per Fax oder Email Widerspruch einlegen. Danach treten die neuen Bestimmungen automatisch in Kraft.

Entgelt für Papierrechnung

Eine weitere Regelung der AGBs sieht vor, dass künftig Rechnungen nur noch per Email kostenlos ausgestellt werden. Allerdings überlege man momentan noch, "ob und ab wann ein Entgelt für Rechnungen in Papierform" verrechnet wird. "Bei speziellen Fällen (Kunde/in hat zum Beispiel einen TV- aber keinen Internet-Anschluss) werden wir - wie auch schon in der Vergangenheit - gemeinsam mit Kunden eine individuelle Lösung finden."

Darüber hinaus hält UPC fest, dass man sich "strikt an das Datenschutzgesetz" halte. "Wir dürfen Kunden versichern, dass die Änderungen der AGBs keinen Einfluss auf die hohe Datensicherheit bei UPC haben", so Lenhart.

(Zsolt Wilhelm, derStandard.at, 1.12.2010)

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