Wien - Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, hält das unterschiedliche Pensionsalter von Frauen und Männern für "unschön". In der "Presse" (Montags-Ausgabe) sieht Korinek "ein Problem mit dem EG-Recht". "Wenn es einmal zum Europäischen Gerichtshof kommt, ist zumindest unsicher wie er entscheidet. Da das Gemeinschaftsrecht österreichischem Verfassungsrecht vorgeht, bin ich mir nicht sicher, ob das auf Dauer so geht", so Korinek.
In Sachen Verfassungskonvent, dem Korinek angehört, wünscht sich der VfGH-Präsident angesichts des europäischen Binnenmarktes eine Bereinigung der Länder-Kompetenzen. Länder-Kompetenzen, die den österreichischen Binnemarkt stören, seien "anachronistisch". Andererseits müsse aber auch nicht alles vereinheitlicht werden. Und: "Eine totale Auflösung der Landesgesetzgebung halte ich nicht für notwendig, in den Bereichen, in denen es länderspezifische Situationen gibt."
Einen neuen Grundrechtskatalog hält der VfGH-Präsident nicht für unbedingt notwendig. "Ich glaube nicht, dass am Standard der Grundrechte, wie er vom Gerichtshof entwickelt worden ist, jemand etwas änder will. Ich fürchte nur, wenn man neu formuliert, könnte man wieder Spannungsverhältnisse durch gut gemeinte, leicht abweichende Formulierungen erzeugen", meint Korinek. (APA)