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Grafik: Archiv
Das jahrelange Lobbying der US-Filmindustrie zeitigt weitere Erfolge. Sechs Bundesstaaten haben einen Entwurf der Motion Picture Assocation of America Gesetz werden lassen und damit den Betrieb von Videorecordern, Telefonen, Computern, Modems, Radioapparaten, Fernsehern, Handys, Anrufbeantwortern, Faxgeräten und dergleichen verboten. Wer vor Entwicklung, Vertrieb oder Inbetriebnahme eines solchen Gerätes nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen "Communication Service Providers" einholt, verletzt Strafrecht und wird somit zum Kriminellen.

Klein aber oho

Die MPAA verkauft Politikern die neuen Regeln als kleine Änderungen bestehender Gesetze im Kampf gegen "Internet-Piraterie" und "Kabelfernsehen-Schmarotzer". In Delaware, Illinois, Maryland, Michigan, Pennsylvania and Wyoming wurden sie bereits Gesetz. Arkansas und Colorado haben den in Wahrheit weit reichenden Gesetzentwurf ebenfalls beschlossen, dort ist noch die Unterschrift des jeweiligen Governors erforderlich. Erst als Texas und Massachussetts daran gingen, die gleichen Bestimmungen einzuführen, wurden die Konsumentenschutzorganisationen Electronic Frontier Foundation, Consumer Electronics Association und Public Knowledge aufmerksam und sofort aktiv. Sie nennen die neuen Gesetze "super-DMCAs" und betonen, dass sie noch deutlich umfassendere Beschränkungen der Konsumentenrechte wie der ungeliebte, bundesweit geltende Digital Millennium Copyright Act vorsehen.

Verbote

Die neuen Gesetze verbieten die Innehabung, Entwicklung, Weitergabe oder Nutzung jeglicher Kommunikationsgeräte in Verbindung mit einem Kommunikationsdienst (wie Telefonnetz, Mobilfunknetz, Kabel-TV, Internetzugang, Kabelradio, etc.) ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Service Provider. Damit können die Kabel-TV-Anbieter ihr vor Jahrzehnten gefordertes Verbot von Videorecordern endlich durchsetzen oder beispielsweise Telefonnetzbetreiber nur bestimmte Geräte zulassen. Auch Exklusiv-Verträge mit einzelnen Hardware-Herstellern sind nun möglich, da den Kunden auch nur Geräte bestimmter Marke erlaubt werden können. Auch die Vorbereitung oder Veröffentlichung jeglicher Pläne oder Instruktionen zur Herstellung solcher Geräte, wenn man Grund zur Annahme hat, dass ein solches Gerät zur Verletzung anderer Regeln genutzt werden wird, ist nun ein strafrechtliches Delikt. Zusätzlich wird Verschleierung des Ursprungs jeglicher Kommunikation vor dem Service Provider untersagt.

Betteln

Jedes Gerät, zu dem der Service Provider nicht explizit seine Zustimmung erteilt hat, ist verboten. Darüber hinaus werden den Unternehmen gegenüber Konsumenten auch vor Gericht Vorteile eingeräumt. Beispielsweise müssen Beklagte, die vor Gericht verlieren, die Kosten der klagenden Unternehmen tragen, während bei einem Obsiegen des Beklagten dieser seine Kosten nicht ersetzt erhält. Auch Schadenersatzzahlungen sind vorgesehen, selbst wenn der Service Provider gar keinen Schaden nachweisen kann.

Ausweitung

Neben Massachusetts und Texas bereiten auch Florida, Georgia, Oregon, Tennessee und neuerdings auch South Carolina den Beschluss der sogenannten "Communications Security Acts" vor. Für zahlende Konsumenten sind unsichere Zeiten angebrochen. Die professionellen "Piraten" könnten derweil in der Masse der plötzlich zu potenziellen Verbrechern gewordenen Usern unauffindbar werden. (pte)