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Johanna Dohnal und Annemarie Aufreiter waren dreißig Jahre zusammen, aber weniger als die erforderlichen drei Jahre verheiratet, weil es rechtlich nicht möglich war - erst ab diesem Zeitraum haben Paare in Österreich aber  einen Anspruch auf eine Witwenpension.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien - Johanna Dohnal erhält eine Gedenktafel. Die im Februar verstorbene ehemalige SPÖ-Politikerin wird posthum geehrt - am Donnerstag wird um zehn Uhr eine Gedenktafel zu Ehren der ersten Frauenministerin Österreichs enthüllt und zwar bei einer für das Frauenwohnprojekt ro*sa errichteten Wohnhausanlage im 22. Wiener Gemeindebezirk.

Zu der Feier werden unter anderem Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und die langjährige Lebenspartnerin Dohnals, Annemarie Aufreiter, erwartet. Aufreiter liefert sich seit dem Tod Dohnals einen Rechtsstreit um eine Hinterbliebenenpension. Der Antrag auf eine solche Witwenpension wurde am 24. August vom Ministerrat - der für die Bewilligungen von Pensionen ehemaliger Regierungsmitglieder verantwortlich ist - abgelehnt.

Keine andere Wahl

Die Begründung: Dohnal und Aufreiter waren weniger als die erforderlichen drei Jahre verheiratet gewesen - erst ab diesem Zeitraum haben Paare in Österreich einen Anspruch auf eine Witwenpension, Aufreiter sei somit nicht bezugsberechtigt. Tatsächlich hatten Dohnal und Aufreiter ihre Partnerschaft erst am 22. Jänner 2010 eintragen lassen, bis dahin blieb ihnen aber keine andere Wahl: Die beiden lebten zwar dreißig Jahren lang miteinander, gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Österreich eine Hochzeit aber erst seit dem 4. Jänner 2010 gestattet. 18 Tage nach der Gesetzesänderung gaben sich die beiden Frauen vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft das Ja-Wort - nicht einmal ein Monat später starb Johanna Dohnal an einem Herzleiden.

Klage beim VfGH

Nach dem negativen Bescheid der Regierung im August zu ihrem Pensionsantrag klagte Aufreiter beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Der Gesetzgeber hätte für gleichgeschlechtliche Paare eine Übergangsfrist vorsehen müssen, so ihre Begründung.

Das Kanzleramt schrieb daraufhin eine vom Gericht gestattete Gegenschrift. Der Inhalt: Kanzler Werner Faymann (SPÖ) will, dass der VfGH Aufreiters Beschwerde als unbegründet abweist und sie die Kosten am Verfahren tragen muss. Der Ministerrat verabschiedete diese Schrift, jetzt liegt sie beim VfGH. Dieser muss nun entscheiden. (Saskia Jungnikl/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.12.2010)