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Foto: AP Photo/David Adame

Die Mozilla-Stiftung hat ihre Klage gegen Portale gewonnen, die grundsätzlich kostenlose Software an Internetnutzer verkaufen. In einem Gerichtsurteil des Landgerichtes Hamburg wurde vergangene Woche der Klage der US-amerikanischen gemeinnützigen Stiftung gegen verschiedene Betreiber so genannter "Abzockportale" bzw. "Abo-Fallen" entsprochen. Damit dürfen die Open Source-Programme "Firefox" und "Thunderbird" von Mozilla auf diesen Seiten nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden. Zudem müssen etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten auf derart konzipierten Webseiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich gemacht werden, urteilte das Landgericht.

Komplette Offenlegung erwirkt

Mozilla hat in dem Rechtsstreit auch erwirkt, dass die Betreiber die bislang erfolgten Downloads und die damit zusammenhängenden geschäftlichen Informationen offenlegen müssen. Auch die von den Betreibern geschaltete Werbung (z.B. Adwords- und Keywords-Werbung mit "Firefox") und die damit zusammenhängenden Informationen müssen offengelegt werden. Mozilla sei darüber hinaus auch berechtigt, auf Grundlage dieser Informationen Schadensersatz gegen die Betreiber geltend zu machen. 

Abzocke

Die Betreiber der fraglichen Webseiten bieten Gratis-Programme zum Download an und werben aktiv für diese. Mit dem Download schließt der oft nichtsahnende Nutzer aber zugleich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei dem Downloadportal ab - und tappt damit in die Kosten- oder Abofalle. Dafür machen sich die Beklagten und andere Abofallen-Betreiber auch die Markennamen der Mozilla-Software "Firefox" und "Thunderbird" zunutze. Zum Teil würden die Betreiber bis zu 170.000 Rechnungen pro Woche an "Mitglieder" versenden.

"Für die Rechte der Internetnutzer und für ein offenes Internet ist das Urteil des Landgerichtes Hamburg ein großer Erfolg. Open Source Programme wie Firefox oder Thunderbird sind für alle frei verfügbar. Und das soll auch so bleiben", betont Mozilla in einer Mitteilung an Journalisten. (zw)

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