Wien - Der Kampf um die Entschädigung von zerstörtem oder geraubtem Eigentum der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) gewann am Mittwoch deutlich an Schärfe.
IKG-Präsident Ariel Muzicant erklärte, dass mit den 874 IKG-Anträgen an den Allgemeinen Entschädigungsfonds eine Rücknahme der noch offenen Entschädigungsklagen in den USA "so gut wie ausgeschlossen" sei.
Er sei sich aber durchaus bewusst, "dass wir uns mit dieser Einreichung ins Knie schießen", sagte Muzicant. Die Einreichfrist habe ihn unter Druck gesetzt. Österreich habe viel Geld, viel Mühe und Zeit und sehr viel guten Willen investiert, "um hier eine Gesamtlösung zu finden. Stattdessen haben wir nun einen Scherbenhaufen", so Muzicant weiter. Die Entschädigung des Gemeindevermögens durch die Republik ist für die IKG von existenzieller Bedeutung, da die Finanzsituation der Kultusgemeinde äußerst prekär ist.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Diese Antragsflut werde "keinen wirklichen Einfluss auf die Verfahren haben", erklärte der Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenamt, Hans Winkler.
Aus seiner Sicht ist bei der Schaffung des mit 254 Millionen Euro gefüllten Fonds berücksichtigt worden, dass es auch Anträge von der IKG, aber auch in den USA angesiedelten Gemeinden geben könne: "Von unserem Standpunkt ist der Fonds so konzipiert, erstens Individualansprüche abzudecken und zweitens Ansprüche von Vereinigungen beziehungsweise deren Rechtsnachfolgern." Das entspreche der Systematik "und dem Zweck des Fonds".
Bei der von Winkler angesprochenen Vereinbarung handelt es sich um das im Jänner 2001 in Washington zwischen Österreich, den USA, Opferanwälten und -organisationen getroffene Abkommen. (APA, pm/DER STANDARD, Printausgabe, 8.5.2003)