Die Debatte um Reformansätze beim Redaktionsgeheimnis und der Stärkung der Pressefreiheit ist für Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer auch nach einem richtungsweisenden OGH-Urteil noch nicht abgeschlossen. Ostermayer konkretisierte am Montag gegenüber der APA in den "Salzburger Nachrichten" getätigte Aussagen. "Da ist zunächst die Diskussion um eine mögliche Grundrechtsbeschwerde an den OGH, die wir auf Basis der Enquete-Ergebnisse weiterführen werden. Weiters geht es um das Schließen von möglichen Lücken, die eine Umgehung des Redaktionsgeheimnisses zulassen, beispielsweise wenn ein Journalist zum Beschuldigten gestempelt wird. An diesen Punkten werden wir 2011 weiterarbeiten."

Der Medien-Staatssekretär hatte sich im Herbst für gesetzliche Verbesserungen bei Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit stark gemacht. Im November fand deshalb im Parlament eine Fachtagung zum Thema statt, gesetzliche Adaptierungen sollten mit der für 2011 geplanten Novelle des Mediengesetzes folgen. Die eindeutige richtungsweisende Entscheidung des OGH hat nun offenbar Druck aus dem Thema genommen.

Der Oberste Gerichtshof hatte einen Gerichtsbeschluss, wonach der ORF das gesamte Drehmaterial einer "Schauplatz"-Reportage über jugendliche Skinheads an die Behörden herausgeben muss, als rechtswidrig aufgehoben. Für den OGH wurde der ORF mit diesem Vorhaben in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Für das Höchstgericht sind sämtliche Mitteilungen, die einem Journalisten in Ausübung seines Berufs zukommen, vom im Paragraf 31 Mediengesetz verankerten Redaktionsgeheimnis geschützt. Der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen sei eine der Grundbedingungen der Pressefreiheit und bilde somit einen wesentlichen Bestandteil der konventionsrechtlichen Garantie. Ohne solchen Schutz könnten Quellen abgeschreckt werden, Medien dabei zu unterstützen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dies könnte zur Folge haben, dass die lebenswichtige öffentliche Funktion der Medien als "public Watchdog" beeinträchtigt und ihre Fähigkeit, präzise und verlässliche Informationen zu bieten, nachteilig berührt werden, stellten die Höchstrichter fest.

Ostermayer ging auch auf das vor kurzem beschlossene umstrittene ungarische Mediengesetz ein. "Die Diskussion in Österreich zeigt, wie wichtig höchste Standards bei der Medienfreiheit sind, die wir bei uns streng einhalten und weiterentwickeln werden. Eine mögliche Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien darf nicht stattfinden. Ungarn hat nicht zuletzt wegen der anstehenden EU-Präsidentschaft eine besondere Verantwortung bei der Einhaltung europäischer Rechtsstandards. Das gilt meiner Meinung nach insbesondere für die Medienfreiheit, die ihre Kontrollfunktion über alle Politikbereiche ausüben muss", so Ostermayer. (APA)