Wien - Würde Maria Vassilakou, Chefin der Wiener Grünen, einen Sohn kriegen, hätte der ein Problem. Zumindest was den Namen angeht. Denn der Nachname der gebürtigen Griechin endet auf -ou. Was bedeutet, dass es sich um eine Frau handelt: "Die Tochter des Vassilakos".

Ihr Sohn müsste nach griechischen Namenskriterien dann Vassilakos heißen, würde nach österreichischem Namensrecht aber den Namen der Mutter - Vassilakou - erhalten. Er würde also "Tochter des Vassilakos" heißen - was bei einem Urlaub in seiner Mutters Heimatland für Hänseleien sorgen könnte.

Es sind Fälle wie diese, die den grünen Nationalratsabgeordneten Albert Steinhauser vehement auf eine Änderung des österreichischen Namensrechts dringen lassen: "Aus Rücksicht auf die kulturellen Besonderheiten wäre mehr Flexibilität gefragt."

Doppelname für Kinder

Aber auch in anderen Bereichen sieht Steinhauser Handlungsbedarf. Das gängige Namensrecht sei "veraltet und spiegelt die männliche Dominanz in Österreich wider". Die Grünen fordern eine "Abschaffung des Namensprivilegs des Mannes" und wollen so beispielsweise ermöglichen, dass die Ehepartner in beliebiger Reihenfolge einen Doppelnamen führen können. Außerdem sollen für Kinder Doppelnamen erlaubt sein, die sich aus den Namen der Eltern zusammen setzen.

Der Wunsch nach Doppelnamen werde auch immer öfter an das Justizministerium herangetragen, sagt Birgit Bürger. Sie ist stellvertretende Kabinettschefin im Ministerium und zuständig für die seit Sommer eingesetzte Arbeitsgruppe, die das Namensrecht evaluieren soll: "Wir haben die Arbeit daran beendet. 2011 soll der Entwurf finalisiert werden." Nach nochmaliger Prüfung durch Justizexperten soll der Entwurf somit im Frühjahr in parlamentarische Begutachtung gehen.

Bisher ist das Gesetz, vor allem was Doppelnamen betrifft, starr. So kann etwa kein gemeinsamer Doppelname geführt werden - lediglich einer der Ehegatten kann den Namen seines Partners seinem bisherigen Familiennamen vor- oder nachstellen.

Einschränkungen gibt es ebenfalls bei der Namensweitergabe an Kinder: So ist es nicht möglich, dass Eltern ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren beiden Familiennamen zusammensetzt.

Generell wird der Name des Vaters bevorzugt behandelt: Wenn Eltern bei der Heirat keinen Namen bestimmen, erhält das Kind automatisch den Namen des Vaters. Ähnlich bei dem Familiennamen: Können sich die Partner nicht auf einen der beiden Namen einigen, wird automatisch der Familienname des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen.

Ministerin als Hoffnung

"Gewisse Modernisierungen sind wegen der Mitgliedschaft bei der EU und den daraus folgenden Veränderungen auch in anderen Ländern nötig geworden", heißt es aus dem Justizministerium. Im neuen Gesetzesentwurf soll es nun unter anderem Änderungen bei der Berücksichtigung anderer Kulturkreise sowie bei den Doppelnamen geben. Das sei aber "alles noch nicht in Blei gegossen", sagt Bürger.

Traditionell bremst die ÖVP eher, wenn es um ein allzu liberales Namensrecht geht. Diesmal setzt Steinhauser jedoch große Hoffnung in Justizministerin Claudia Bandion-Ortner: "Sie hat einen Doppelnamen - und deswegen vermutlich eine gewisse Sensibilität und auch ein Interesse an dem Thema." (Saskia Jungnikl, DER STANDARD, Printausgabe, 3.1.2011)