Mitglieder des Vereins gegen Tierfabriken protestierten seit Beginn des Prozesses vor elf Monaten immer wieder vor dem Gericht. Ein Ende des Verfahrens ist noch nicht absehbar.

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Wien - Sie werde der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vorerst keine Weisung erteilen, den Tierschützerprozesses einzustellen, lässt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wissen. Die endgültige Meinungsbildung behält sie sich vor. Somit ist damit zu rechnen, dass sich der Gerichtsgang im Jänner, seinem elften Monat, wie bisher weiterschleppen wird. Staatsanwalt Wolfgang Handler wird wohl weiter wortkarg, aber merklich, Einfluss auf Einzelrichterin Sonja Arleth ausüben. Diese wird wohl weiter das Frage- und Verteidigungsrecht der 13 Beschuldigten und sieben Anwälte einschränken.

Denn im großen Saal des Wiener Neustädter Landesgerichts war Wahrheitsfindung bisher leider nicht möglich. Das liegt am Antimafiaparagrafen 278a, der in diesem Verfahren zur Anwendung kommt und an den schwarzen Flecken der Anklage - sowie daran, wie das Verfahren geführt wird. Die Zufälligkeiten, die zur Ladung der ersten Zeugen der Verteidigung - der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand" und ihres Vorgesetzten Stefan Wappel - führten, machten das sichtbar.

Nur wissentliche oder grob fahrlässige Einseitigkeit kann erklären, dass der Polizeispionin, die sich 15 Monate lang bei den Verdächtigen eingeschlichen hatte, erst ein Detektiv im Auftrag der Beschuldigten auf die Spur kommen musste. Und die Berichte über die Peilsenderüberwachungen auf Beschuldigtenautos fehlen in den Akten nach wie vor. Auch über eine zweite verdeckte Ermittlung wird spekuliert.

Vor Wappel und "Durand" waren in dem Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Organisation und anderen Straftaten monatelang Belastungszeugen gehört worden. Ermittler der Sonderkommission (Soko) Bekleidung und Geschädigte lösten einander ab - Geschädigte, die das Recht auf Aufklärung und Bestrafung der Täter haben. Doch der Verdacht, dass diese unter den anwesenden Beschuldigten zu suchen sind, erhärtete sich in all den Monaten nur in einigen wenigen Fällen.

Nun, angesichts "Durands", war auch Entlastendes zu erwarten. Für Arleth war das eindeutig überlastend: Fragen der Verteidiger unterbrach sie bei fast jedem Satz. Die Fragen seien nicht zulässig, müssten umformuliert oder könnten erst nach Verlesungen aus den Akten gestellt werden. So verhinderte sie eine "zusammenhängende Darstellung" wie sie laut Paragrafen 248 und 161 der Strafprozessordnung vorgesehen ist. "Mir scheint, dass hier eine österreichische Richterin (irrtümlich) glaubt, sich nicht fürchten zu müssen, in aller Öffentlichkeit mit den Angeklagten und ihren Verteidigern so zu verfahren, als seien sie Saboteure", schreibt Petra Velten vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Uni Linz. Ihr Bericht über einen Tag Prozessbeobachtung wird dieser Tage im Journal für Strafrecht veröffentlicht.

Das Tierschützerverfahren sei "eine Ausnahmeerscheinung", meint - und hofft - Velten. Das war es schon in früheren Ermittlungstagen. Etwa im Oktober 2009, als eine Hausdurchsuchung bei einem Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenats Niederösterreich stattfand. Die Juristin wurde des Amtsmissbrauchs verdächtigt, weil sie Verwaltungsstrafen gegen Aktivisten aufgehoben hatte - und von diesen positiv erwähnt worden war. Oder 2008, als Ermittlungen gegen die Kontrollstelle für Freilandeier in der Steiermark liefen, wegen Verdachts, die Stelle könne Geldgeberin der "kriminellen Organisation" laut dem Antimafiaparagrafen sein.

Jener "kriminellen Organisation", die den Kern der Tierschützeranklage bildet. Ihr Bestehen wird in dem Verfahren fast ermittlungsstandunabhängig vorausgesetzt. Ergeben sich, etwa durch DNA-Tests, Hinweise auf Beteiligung einzelner Beschuldigter an handfesten Taten wie Tierbefreiungen, werden die Aktionen mit der "Mafia" in Verbindung gebracht. Fehlen, wie etwa beim Erstangeklagten Martin Balluch, derlei Hinweise völlig, kommt die so genannte "Doppelstrategie"-Theorie zu Ehren: die These, dass die "kriminelle Organisation" ihre legalen und illegalen Aktionen strikt und erfolgreich trennt.

Unklar ist dabei bisher geblieben, wie die "mafiöse" Verbindung strukturiert sein soll, wie sie sich absprach und koordinierte. Es sei denn, man interpretiere die Erwähnung und Diskussion von Bekennerschreiben im teilnehmerbeschränkten "Fadinger Forum", den Besuch internationaler Veranstaltungen sowie den Umstand, das Tierschützer-NGOs ihre Mitgliederdateien verschlüsselt führen, als ausreichenden Beweis für ihre Existenz. Das, mit Verlaub, ist unzureichend. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 4.1.2011)

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