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Mehr Durchgriffsrechte für die FMA.

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Wien - Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche Änderungen in der Finanzmarktaufsicht in Kraft getreten. Diese reichen von der neugeschaffenen europäischen Aufsichtsstruktur bis zu den Rechten für die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bonuszahlungen zu beschränken.

Die FMA kann in die Bonus-Regelungen für Bankmanager eingreifen, wenn die Solvenz eines Instituts gefährdet ist. Die Zahlungen von Boni werden daher stärker an die Finanzlage gekoppelt: Die Neuregelung der Vergütungspolitik bei Banken ermächtigt die FMA, bei Gefährdung eines Instituts die variablen Vergütungen direkt zu begrenzen oder die Verwendung des Nettogewinns - oder Teilen davon - zur Stärkung der Kapitalbasis anzuordnen. Prinzipiell könne es keine Garantie für Bonusauszahlungen geben. Ferner sind Kreditinstitute angehalten, künftige Bonuszahlungen für mehrere Jahre zurückzustellen. Für Banken gilt zudem eine verschärfte Beschränkung von Großveranlagungen. Damit soll dem Verlustrisiko aus großen Veranlagungen vorgebeugt werden.

2011 nehmen die Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen ihre Arbeit auf. Die FMA wird in der neuen Architektur vertreten sein. Diese besteht aus European Banking Authority (EBA), European Securities and Markets Authority (ESMA) und European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA). Das "European Systemic Risc Board" soll die Aufsicht über grenzüberschreitend aktive Finanzinstitute verstärken. (APA, DER STANDARD, Printausgabe, 4.1.2011)