Ja, eh. Früher konnte man sicher sein: Doppelnamenträger entstammen edlen Geschlechtern, ihre Adern durchpulst blaues Blut, ihre Ahnen waren Heldentäter. Und jetzt soll der Nachwuchs von Lehrer Hinz und Bäuerin Kunz gar Hinz-Kunz heißen?

Danke. Endlich kommt bürgerliche (Europa-)Bewegung ins hiesige Namensrecht. Das ist nämlich schlicht auf halbem Wege steckengeblieben: Zwar darf seit der Reform 1995 Mann oder Frau nach der Heirat den eigenen Namen behalten; doch welche Frau nimmt sich dieses (bescheidene) Recht, wenn Kinder, so sich das Paar nicht auf einen gemeinsamen Namen einigt, automatisch wie der Vater heißen? Wirkliche (Namens-)Freiheit sieht anders aus.

Bisher galt diese patriarchale Regelung Konservativen als Garantin für den Familienzusammenhalt. Aber unabhängig von den verschiedensten Patchwork-Konstellationen, ob single, (wieder)verheiratet oder geschieden: Vater und Mutter bleiben ein Leben lang dieselben. Eltern, die keinen gemeinsamen Familiennamen führen, sollten für ihre Kinder einen Doppelnamen wählen (können).

Sogar im katholisch-monarchistischen Spanien ist solch ein liberales Namensrecht für Vater, Mutter, Kind Gesetz: Zuerst kommt der erste Nachname des Vaters, dann jener der Mutter. Wenn also der Vater José Ruiz Blasco heißt und die Mutter Maria Picasso López, nennt sich der Sohn Pablo Ruiz y Picasso. So einfach ist das. (Andrea Schurian, DER STANDARD, Printausgabe, 4.1.2011)