Paris - Mehr als fünfzig Kandidaten einer Reality-Show im französischen Fernsehen wollen vor Gericht für ihre Teilnahme 400.000 Euro Entschädigung erstreiten. "Sie standen dem Produzenten rund um die Uhr bis zu 17 Tage zur Verfügung", begründete ihr Anwalt Jérémie Assous die Forderung, mit der sich seit Dienstag ein Berufungsgericht in Versailles bei Paris befasst. Die Summe von 400.000 Euro pro Teilnehmer sei nichts im Vergleich zu den Werbeeinnahmen von 1,2 Milliarden Euro, die der Fernsehsender TF1 eingestrichen habe. Die 57 Kläger hatten an der Sendung "Insel der Versuchung" ("L'Ile de la tentation") teilgenommen, bei der attraktive Singles an Traumstränden die Treue von Paaren auf die Probe stellen.

Im Juni 2009 hatte das Kassationsgericht die Teilnahme an einer Reality-Show generell als Arbeit eingestuft, für die es einen Arbeitsvertrag geben müsse. Der Produktionschef von TF1, Edouard Boccon-Gibod, hält die geforderte Summe allerdings für völlig überzogen. Die bisherige Rechtsprechung richte sich nach dem Mindestlohn. In erster Instanz hatte ein Arbeitsgericht den Kandidaten 700 Euro Entschädigung zugestanden. Das Berufungsgericht soll seine Entscheidung im April bekanntgeben. (APA/AFP)