Helsinki - Weil er einer Patientin im Rahmen einer Behandlung an der Brust gesaugt hatte, hat das Oberste Gericht von Finnland einen Krankenhausarzt wegen sexueller Belästigung und Verletzung seiner ärztlichen Pflichten verurteilt. Der Mann habe das Vertrauen seiner Patientin zu sexuellen Zwecken missbraucht, befand das Gericht am Mittwoch in Helsinki. Neben einer Geldstrafe muss er Schadenersatz zahlen. Gerichte in erster und zweiter Instanz hatten ihn zuvor freigesprochen.

Der Fall liegt inzwischen über drei Jahre zurück. Die damals 20-jährige Frau hatte den Krankenhausarzt um eine Ultraschall-Untersuchung ihrer Brust gebeten, weil aus ihrer Brustwarze eine Flüssigkeit sickerte. Um die Flüssigkeit zu testen, bediente sich der Mann nach eigenen Angaben eines alten Hebammentricks und saugte an der Brust. In einem früheren Prozess sagte er zudem aus, er habe seine Patientin vorher um Erlaubnis gefragt.

Das Oberste Gericht mochte seiner Argumentation nicht folgen. Die Richter sahen es "als erwiesen an, dass es sich sehr wohl um eine sexuelle Handlung" und keine medizinische Behandlung gehandelt habe. (APA/Ag.)