"Ein bürokratisches Erfordernis", lautet der Kommentar von Lois Kraft, Arbeitsrechtler beim Human-Resources-Dienstleister Bora, zu den neuen Gehaltstransparenzvorschriften im Gleichbehandlungsgesetz. Sexismus und Frauendiskriminierung würden dadurch wohl nicht unterbunden.

Am 15. Jänner soll der monatelang heiß diskutierte Paragraf beschlossen werden. Dann sollen Unternehmen erstens ab einer bestimmten Größe (ab 2011 für Firmen ab 1000 Mitarbeitern, ab 2014 für jene ab 150 Mitarbeitern) alle zwei Jahre Einkommensanalysen vornehmen müssen und dem Betriebsrat/der Betriebsrätin vorlegen, welcher bei Diskriminierung dann klagen kann. Auf Erstellung dieser Ist-Berichte kann allerdings nicht geklagt werden. Aber: Bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht werden ArbeitnehmerInnen 2.180 Euro Strafe angedroht.

Wirrwarr um Inserate

Zweitens müssen ab Kundmachung der Novelle in Stelleninseraten die kollektivvertraglichen Grundentgelte für die jeweilige Position plus etwaiger Wille zur Überzahlung ausgeschildert sein. Beim ersten Verstoß ist Verwarnung vorgesehen, ab dem zweiten Verstoß wird mit je 360 Euro gestraft. So sollen Frauen bessere Orientierung erhalten, welche Entlohnung üblich ist, damit die Schlechterbezahlung von Frauen enden möge.

Genau das werde, so Lois Kraft, aber damit in qualifizierten Positionen nicht erreicht werden. So sieht das auch Bernhard Geiger, Senior Tax Assistant bei Deloitte: "Das sagt wenig bis nichts bei qualifizierten Jobs." Auch er sieht "bürokratischen Mehraufwand".

Wie genau die Stellenanzeigen künftig getextet werden, wie formuliert wird, ist noch unklar. Kraft meint, es werde wohl "ein Leitsatz" in den Text aufgenommen werden. Wer es derzeit konkreter wissen will, der hat noch keine Klarheit - betroffen sind vor allem jene DienstleisterInnen, die sehr hohe Schaltvolumen managen, etwa Iventa.

Suche nach Konkretem

Deren Geschäftsführer Martin Mayer sieht die Bestimmungen für Stellenanzeigen jedenfalls nicht mit Blick auf die privatwirtschaftliche Praxis erdacht und ist noch dabei, sich um konkrete Informationen, was nun exakt wie im Inserat zu stehen hat, zwischen Gleichbehandlungsanwaltschaft und Bundeskanzleramt zu bemühen.

Anfragen von Kunden, die nun ebenso nicht genau wissen, was sie wie in ihre Stellengebote schreiben sollen, häuften sich bereits. (Karin Bauer, DER STANDARD Printausgabe 08./09.01.2011)