Linz - Im Fall des zwei Tage vor Weihnachten von seiner Mutter nach Tschechien entführten fünfjährigen Buben aus Oberösterreich hat nun das Bezirksgericht Traun eine Rückholung angeordnet. Bringt sie den Buben nicht zum Vater zurück, der in Österreich das Sorgerecht hat, drohen der 26-Jährigen 2.000 Euro Strafe.

Die Frau war vor Weihachten überraschend in Oberösterreich bei ihrem Ex-Mann aufgetaucht und bei einem gemeinsamen Christkindlmarktbesuch mit dem Buben verschwunden. Sie brachte den Fünfjährigen, der bei seinem Vater im Bezirk Linz-Land gelebt hatte, in ihren Heimatort nahe der polnischen Grenze. In Tschechien hat die Mutter das Sorgerecht.

Sobald sie den Bescheid des Bezirksgerichtes erhalte, habe die Mutter drei Tage Zeit, den Buben nach Oberösterreich zu bringen, sonst würden ihr 2.000 Euro Beugestrafe drohen. Der 36-jährige Vater hoffe auf das Haager Abkommen, das besage, dass das Kind sich bis zur Klärung der Obsorge dort aufhält, wo zuletzt der Lebensmittelpunkt war. Die tschechischen Behörden hätten sechs Wochen Zeit, zu entscheiden, hieß es weiter. Der Vater könne lediglich mit seinem Sohn telefonieren. (APA)