Der Vorspann der TV-Krimireihe "Tatort" wird an diesem Donnerstag erneut ein Fall für das Gericht. Vor dem 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) ist eine mündliche Verhandlung angesetzt, die den Vorspann und daraus abgeleitete "Nachvergütungsansprüche urheberrechtlicher Art" behandelt. Zuvor war die Klägerin, Vorspann-Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, vor dem Landgericht bereits erfolgreich. Im März vergangenen Jahres erstritt sie, dass ihr Name als Urheberin des Vorspanns genannt werden muss. Allerdings wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Die ARD-Sender Bayerischer Rundfunk (BR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) gingen in Berufung - der Fall landete vor dem OLG.

Böttrich-Merdjanowas Ziel ist eine Nachvergütung - als der Vorspann 1969 entstand, erhielt sie einmalig umgerechnet etwa 1.300 Euro. Nach Angaben ihres Anwalts Nikolaus Reber geht es bei der Entscheidung am Donnerstag auch darum, ob jede einzelne der ARD-Sendeanstalten mit Tatort-Kommissaren belangt werden müsste. Zunächst hatte der Jurist nur den BR und den WDR belangt, aber auch HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR und der SWR produzieren "Tatorte". Zudem gibt es ein Ermittlerteam des ORF. (APA)