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Der Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag im Verfassungsausschuss mit der benötigten Zweidrittel-Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen.

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Nach mehr als einem Jahr an Diskussionen ist es nun fix, dass die Kinderrechte in die Verfassung kommen. Im parlamentarischen Verfassungsausschuss wurde eine entsprechende Vier-Parteien-Initiative von allen Fraktionen außer den Grünen angenommen, denen der vorliegende Entwurf nicht weit genug ging. Damit steht dem Beschluss im Plenum des Nationalrats am kommenden Donnerstag nichts mehr im Weg.

Während FPÖ und BZÖ letztlich nach Änderungen in ihrem Sinne dem Antrag der Koalition beitraten, blieben die Grünen bei ihrer Ablehnung, betonte Jugendsprechern Tanja Windbüchler-Souschill. Monatelange Wartezeiten oder gar keine geeignete Therapie: Die Situation österreichischer Kinder würde nach Ansicht der Grünen gegen das Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit verstoßen. "Besonders betroffen von diesen Versorgungsmängeln sind Kinder aus einkommensschwachen Familien", heißt es am Donnerstag von den Grünen. Generell seien die Kinderrechte in Österreich "verbesserungswürdig und keinesfalls flächendeckend ausgebaut", behauptete Klubobfau Eva Glawischnig bei einer Pressekonferenz.

Alle Rechte sollen in Verfassung

Anlass war der von der Regierung vorgelegte Entwurf für ein "Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern", der am Donnerstag im Verfassungsausschuss beschlossen wurde.

Die Grünen hatten im Vorfeld heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert. Sie stießen sich vor allem daran, dass nur gewisse Rechte aus der UN-Konvention übernommen werden. Die Regierung ignoriere damit die Problembereiche, wie etwa Armutsgefährdung, Bildungschancen, Gesundheit, Jugendwohlfahrt oder Gleichbehandlung von Kindern mit und ohne österreichischen Reisepass.

Die grüne Kinder- und Jugendsprecherin Windbüchler-Souchill spricht dabei von einem "verstümmelten Entwurf". Sie kritisiert, dass es weder eine Enquete noch eine Einbindung der Kinder- und Jugendrechtsorganisationen zu diesem Thema gegeben habe. Weiters fehle ihr eine Gesetzesinitiative, die die Umsetzung regelt.

Zustimmung unter Bedingungen

Die Zustimmung zum Gesetzesentwurf hat Glawischnig unter die Bedingung gesetzt, den vorgesehenen Gesetzesvorbehalt zu streichen. Dieser würde durch straf- und fremdenrechtliche Maßnahmen zentrale Grundsätze der Kinderrechtskonvention einschränken. "Am Status quo von Kindern in Schubhaft oder von Abschiebung betroffenen Kindern würde sich damit nichts ändern", heißt es von den Grünen. Glawischnig hält fest: "Nur wenn der Gesetzesvorbehalt wegkommt und es nach zwei Jahren eine Evaluierung gibt, können wir erste Schritte gehen."

Der ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer sieht das anders: "Da geht es nicht um das Fremdenrecht, sondern etwa um die Jugendgerichtsbarkeit oder die Möglichkeit, dass junge Mütter in Gefängnissen ihre Kleinkinder betreuen können", teilte er in einer Aussendung mit.

Zweidrittel-Mehrheit dank BZÖ

Molterer sowie der SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussvorsitzende Peter Wittmann hatten sich vor dem Ausschuss optimistisch gezeigt, dass es am Nachmittag zu einem Entschluss kommen werde. Auch die FPÖ war zuversichtlich. Zuvor forderten die Freiheitlichen, dass auch die familiäre Umgebung als natürliche Grundlage für das Aufwachsen eines Kindes geschützt sein sollte. Dies wurde anschließend in einem Abänderungsantrag festgehalten.

Auch das BZÖ hat einen Abänderungsantrag bekommen, der die Forderung der Oppositionspartei nach einer Verankerung
der Generationengerechtigkeit in der Verfassung betraf. Am frühen Nachmittag bestätigte das BZÖ, dem Entwurf zuzustimmen "und damit die für den Beschluss notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat sicherzustellen", teilten die beiden stellvertretenden Klubobleute des BZÖ, Familiensprecherin Ursula Haubner und Justizsprecher Ewald Stadler, mit.

GSB ortet "Betrug an Kindern"

Neben den Grünen forderte auch die Vereinigung sozialdemokratischer Angehöriger in Gesundheits- und Sozialberufen (GSB) die Regierung auf, der gesamten UN-Kinderrechtskonvention Verfassungsrang zu verleihen. "Der derzeitige Plan, nur acht von insgesamt 43 Paragraphen in die österreichische Verfassung aufzunehmen, stellt im Grunde genommen einen Betrug an Kindern dar", so Georg Dimitz, der Vorsitzende der GSB im BSA.

Darüber hinaus würden einige Bestimmungen dermaßen eingeschränkt, dass ein verfassungsmäßiger Schutz von Kinderrechten nicht mehr gegeben sei. Der Gesetzesentwurf bedeute keineswegs eine Verbesserung der Gesetzeslage, so Dimitz. (APA/Daniela Neubacher, derStandard.at, 13. Jänner 2011)