Salzburg/Linz - Das Oberlandesgericht Linz hat in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre einer Beschwerde der Protokollchefin der Salzburger Festspiele, Suzanne Harf, stattgegeben und das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt. Das geht aus einem Beschluss des OLG Linz vom 22. Dezember 2010 hervor, mit dem einer von Harf eingebrachten Beschwerde nach Prüfung des Sachverhalts "mangels Vorliegen einer mit gerichtlichen Strafe bedrohten Handlung" stattgegeben wird.

Für Harfs Anwalt Ägidius Horvatits stellt dies die "meines Wissens bisher einzige Einstellung in der Causa Osterfestspiele" dar, wie er in einer Presseaussendung erklärt. Die Tatsache, dass seine Mandantin "immer wieder in den Medien als Verdächtige zitiert wurde", habe ihren Ruf geschädigt. Nun solle durch Berichterstattung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens "die Integrität ihrer Person ins das richtige Licht gerückt" werden.

Die Affäre rund um vermutete Malversationen bei den Salzburger Osterfestspielen war im Dezember 2009 aufgeflogen und hatte zur fristlosen Entlassung des Geschäftsführers Michael Dewitte geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn und weitere Beschuldigte, darunter den ehemaligen technischen Leiter der Sommerfestspiele Klaus K., Ermittlungen eingeleitet. Der Abschlussbericht des Landeskriminalamtes wurde im November 2010 vorgelegt. Insgesamt wurden darin wegen ungereimter Geldflüsse in der Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zwölf Beschuldigte geführt. (APA)