Wien - Nach dem Appell von Bundespräsident Heinz Fischer zu einer Reform des Bundesrats hat sich auch dessen Präsident Gottfried Kneifel zu Wort gemeldet. Der ÖVP-Politiker lobt Fischers Initiative und tritt ebenfalls für eine Reform ein: "Wenn es zukünftig zu einer Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe zwischen dem Bund und den Bundesländern kommen soll, ist eine Reform der Länderkammer unabdingbar", erklärte Bundesratspräsident Kneifel im Gespräch mit dem Standard. Eine Abschaffung des Bundesrats kommt für Kneifel natürlich nicht infrage. "Solange der Föderalismus als staatliches Gestaltungsprinzip in der österreichischen Bundesverfassung verankert ist, ist der Bundesrat unverzichtbar."

Kneifel weist darauf hin, dass Vorschläge für eine Reform des Bundesrats seit dem Österreich-Konvent auf dem Tisch lägen und nur umgesetzt werden müssten:

  • Der Bundesrat müsse bereits im Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen der Ministerien eingebunden werden - und nicht, wie jetzt, erst danach.
  • Die Vorlagen der Bundesregierung müssten gleichzeitig an den Bundesrat und den Nationalrat übermittelt werden.
  • Der Bundesrat soll nach Ansicht von Kneifel das zentrale Organ der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes werden und Mitwirkungsbefugnisse bei der Ernennung von Mitgliedern von Organen der Europäischen Union erhalten.

Der Oberösterreicher Kneifel hält die Aufwertung des Bundesrats auch für politisch gerecht: "Seit dem Beitritt zur EU wurden die Rechte der Bundesregierung bei der Vertretung im Europäischen Rat auf Kosten der Länder ausgebaut. Dies wäre ein kleiner Ausgleich dazu." Kneifel will, dass der Bundesrat zukünftig eine starke Stimme der Regionen Österreichs sei, und sieht darin neue Chancen: "Der Föderalismus ermöglicht auch die Entfaltung der regionalen Stärken und Chancen im europäischen Wettbewerb."

Bundespräsident Fischer hatte im Interview mit dem Standard eine Reform gefordert und erklärt: "Den Bundesrat nicht als reformbedürftig zu bezeichnen ist Realitätsverweigerung."

Der Bundesrat hat 62 Mitglieder. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der neun österreichischen Bundesländer entsandt. Der Bundesrat, der auch als "Länderkammer" bezeichnet wird, übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats. Ein Einspruch des Bundesrats muss mit einer Begründung versehen sein, hat allerdings in der Regel nur aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüsse nicht verhindern, sondern lediglich verzögern. (Michael Völker, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.1.2011)