Wien - Die Meinl Bank hat in der Affäre um die ehemalige Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) erneut eine Schlappe vorm Obersten Gerichtshof (OGH) hinnehmen müssen. Nun haben auch der vierte und fünfte Senat des OGH die MEL-Verkaufsprospekte des Geldhauses für irreführend befunden, berichtet das "WirtschaftsBlatt".

Der Anleger sei durch die Broschüre zur Ansicht gelangt, dass das MEL-Zertifikat ein "grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes" als andere Aktien habe, so die Höchstrichter. Sie berufen sich in ihren neuen Entscheiden auf zwei bereits vorliegende - umfangreiche - OGH-Urteile zu gleichgelagerten Fällen zugunsten von Anlegern aus dem Vorjahr. (APA)