Bern - In der Schweiz gehortete Vermögen von korrupten Potentaten sollen der geprellten Bevölkerung des jeweiligen Landes zu Gute kommen. Dies ist das Ziel der "Lex Duvalier", die voraussichtlich Anfang Februar in Kraft tritt.

Bundesrat (Regierung) und Parlament hatten das "Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen" (RuVG) vergangenes Jahr im Eilverfahren erarbeitet. Damit wollte man verhindern, dass weiter Vermögen korrupter Potentaten auf Schweizer Banken an diese oder deren Clans ausgehändigt werden müssen.

Das war nämlich 2009 mit den Geldern des kongolesischen Diktators Mobutu Sese Seko geschehen, nachdem deren Rückerstattung an die Demokratische Republik Kongo gescheitert war. Die Schweiz musste sie an die Erben Mobutus aushändigen. 7,7 Millionen Franken waren 1997 nach Mobutus Sturz blockiert worden.

Auch im Falle der in der Schweiz gehorteten rund sieben Millionen Franken (5,42 Mio. Euro) des Duvalier-Clans hatte das Bundesgericht Anfang 2010 die Herausgabe an Haiti verweigert. Es forderte Bundesrat und Parlament auf, erst eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die dies ermöglicht. Der Bundesrat ließ darauf die Duvalier-Gelder erneut blockieren.

Gestohlenes Geld zurückbekommen

Das vom Parlament in der Herbstsession 2010 verabschiedete Gesetz soll sicherstellen, dass betroffene Länder wie Haiti gestohlenes Geld zurückerhalten. Es soll verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz als sicherer Hafen für Gelder von korrupten Politikern missbraucht wird.

Um an Gelder korrupter Politiker zu gelangen, muss heute der jeweilige Staat ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen. Bei schwachen Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem führt dies aber oft zu keinem Ergebnis. In solchen Fällen kann die Schweiz laut dem RuVG Potentatengelder bis zu zehn Jahre sperren, einziehen und an die Bevölkerung zurückerstatten.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung über diese Gelder vor. Die Linke befürchtet, dass somit ein "Teil des Diebesgutes an den Dieb zurück gegeben wird".

Die Rückerstattung soll dazu dienen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsland zu verbessern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und Verbrecher ihrer Strafe zuzuführen.

Die bis Donnerstag laufende Referendumsfrist wurde bisher nicht genutzt. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen bereits im Fall der blockierten Gelder des ehemaligen haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier zur Anwendung kommen. Dieser war am Wochenende aus seinem Pariser Exil überraschend nach Haiti zurückgekehrt.  (Von Howard Dubois/SDA)