Wien - Die Arbeiterkammer ist in der Causa Meinl European Land (MEL, heute Atrium), durch die zehntausende Kleinanleger viel Geld verloren haben, höchst aktiv. Für einige mutmaßlich Geschädigte handelte die Kammer einen Vergleich mit der Meinl Bank aus, bisher hat das Geldhaus 11,8 Mio. Euro an rund 3.000 AK-Mitglieder gezahlt. Die noch offenen Fälle sollen in den nächsten Wochen erledigt werden, teilte die AK am Mittwoch mit. Noch nicht viel weitergegangenen ist hingegen bei den Klagen gegen MEL-Anlageberater. Nach knapp drei Jahren liegt noch immer keine höchstgerichtliche Entscheidung vor.

Insgesamt hat die AK 12 Klagen gegen MEL-Vermittler (EFS, OVB und Meinl Success) eingebracht, die ersten schon im Februar 2008. Sechs Verfahren sind noch immer in erster Instanz anhängig, sagte AK-Rechtsexpertin Margit Handschmann zur APA. Zwei Verfahren gegen EFS liegen beim Obersten Gerichtshof (OGH), die zwei Verfahren gegen die Meinl-Bank-Vertriebstochter Meinl Success wurden im Zuge des Vergleichs mit der Meinl Bank beendet.

"Es sind momentan so viele Anlegerverfahren anhängig, dass die Gerichte nicht nachkommen", so Handschmann. Es sei daher höchst an der Zeit, die Möglichkeit einer Gruppenklage einzuführen, zumal dies ja auch im Regierungsübereinkommen festgelegt sei. In der Causa Meinl, so die AK, wäre eine oberstgerichtliche Entscheidung bis zum Sommer 2010 notwendig gewesen. Dadurch hätten die Anleger ihre Prozessaussichten besser einschätzen und noch vor Verjährung selbst klagen können. Handschmann: "Was nutzen mir die Ansprüche, wenn ich sie nicht durchsetzen kann?"

Die bisher vorliegenden - freilich nicht rechtskräftigen - Meinl-Urteile bestätigen laut AK, dass die Anleger nicht über die Risiken der MEL-Papiere aufgeklärt wurden. Offen sei hingegen die Frage, ob die Anleger ein Mitverschulden betrifft. Die meisten haben ja das Kleingedruckte mit den Risikohinweisen ungelesen unterschrieben und den mündlichen Zusicherungen ihres Beraters, es handle sich bei MEL um eine sichere Anlage, vertraut. In drei Fällen hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien befunden, dass die Anleger kein Mitverschulden trifft, in einem Fall sah das OLG ein Mitverschulden zu einem Drittel. (APA)